6.2.13 Lehrerinnenzimmer

Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.2.

Bei den Lehrerinnenzimmern (neuerdings gendergerecht auch „Kollegiums-Räume“ genannt) ist die Zuordnung zur Raumgruppe B4 oder A4 nicht ganz so eindeutig wie bei den im Kapitel 6.2.12 ge­nann­ten Büroräumen. Hier gibt es, je nach Schulart, eine große Bandbreite unterschiedlicher Nut­zun­gen als Pausenraum, als Konferenzraum oder auch als eine Ansammlung vieler eng be­nach­bar­ter Einzel-Arbeitsplätze.

Abbildung 6.2.13 Lehrerinnenzimmer in verschiedenen Schulen

Eine stichprobenartige Umfrage unter Lehrerinnen zeigte, dass tatsächlich alle diese Nutzungsarten vorkommen, aber in jeder Schule mit unterschiedlicher Ausprägung. Bisweilen steht für Konferenzen auch ein eigener Raum zur Verfügung. Nur in einem der bisher untersuchten Fälle gibt es eine Zwei­tei­lung, einerseits für Pause-Gespräch-Konferenz und andererseits für konzentrierte Einzelarbeit. Die Glastrennwand zwischen den beiden Bereichen ist in Abbildung 6.2.13 oben rechts zu sehen.

Je nach Schulart variieren die Grundflächen zwischen etwa einfacher und doppelter Klassenraum-Größe, also etwa 65 m² bis 130 m² bei Höhen zwischen 3,0 m und 3,2 m. Für diese Volumina zwi­schen 195 m³ und 415 m³ ergeben sich für eine Konferenzraum-Nutzung nach Raumgruppe A4 die

Sollwerte der Nachhallzeit etwa: Tsoll,A4 = 0,50 s (0,46 s bis 0,54 s)

Aus den Höhen von 3,0 m bis 3,2 m kann man aber für eine büroartige Nutzung nach Raumgruppe B4 ebenfalls anzustrebende Nachhallzeiten ermitteln. Dann betragen die

Sollwerte der Nachhallzeit etwa:  Tsoll,B4 = 0,70 s

Vorzuschlagen sind generell die kürzeren Werte nach RG A4, weil damit nicht nur der allgemeine Arbeitsgeräusch-Pegel reduziert wird, sondern – nach dem „Lombard-Effekt“ – auch die Sprech­laut­stär­ke abnimmt.

Alle bisher untersuchten Lehrerinnenzimmer hatte hochgradig schallabsorbierende Decken und Tep­pich­bö­den (obwohl hier häufiger mit Kaffee gekleckert wird als in Klassenräumen 😉). In keinem der Räume waren aber schallabsorbierende Wandpaneele angebracht. Dafür ständen auch „praktisch keine“ Wandflächen zur Verfügung. Überall waren aber großflächige Schrankwände mit ge­schlos­se­nen Türen und offenen Fächern vorhanden, sodass eine gute diffuse Streuung besteht. Die (wegen Beanstandungen durch die Lehrerschaft) gemessenen Nachhallzeiten lagen alle in der unteren Hälf­te des Toleranzbereiches für die Raumgruppe A4, waren also „gut“. Weitere schallabsorbierende Nachrüstungen an den Wänden würden auch bei großem Aufwand nur noch wenig Wirkung zeigen.

Die Beanstandungen sind also nicht in einer zu langen Nachhallzeit begründet. Ganz im Gegenteil führt die kurze Nachhallzeit zu sehr guter Sprachverständlichkeit, auch von entfernteren Plätzen, und damit zu einer Ablenkung und Störung der eigenen Gedanken. In Großraum-Büros wurde früher versucht, durch Einspielen von „Verdeckungsgeräuschen“ über Lautsprecher eine gewisse „Pri­vat­heit“ am eigenen Platz zu schaffen. Dort sind die Abstände zwischen den einzelnen Plätzen aber so groß, dass jeweils eine spezifische Grundfläche von etwa 5 m²/Arbeitsplatz oder mehr zur Ver­fü­gung steht. Vergleichsweise betragen die Werte für Klassenräume 2,2 m²/Platz bis 2,5 m²/Platz, aber in Lehrerzimmern großer Schulkomplexe bisweilen auch nur etwa 1,5 m²/Platz.

Eine gewisse Hilfe ist durch „schallabsorbierende Tischaufsteller“ zu bewirken, wenn diese die Linie der geraden Sichtverbindung um mindestens etwa 10 cm überschreiten. Sie bewirken keine we­sent­li­che Pegelminderung durch Nachhallzeit-Reduzierung mehr, sondern vorrangig eine Begrenzung gegenseitiger Störungen von gegenüberliegenden Plätzen durch Unterbrechung der freien Schall­aus­brei­tungs­we­ge. Auch zu benachbarten Plätzen kann das hilfreich sein, ähnlich wie in Klas­sen­räu­men bei Gruppenarbeitstischen. Jedoch sind auch mit diesen Maßnahmen die Gespräche von den Nachbarplätzen noch nicht „unhörbar“, sondern lediglich etwa 5 dB leiser als ohne Maßnahmen.

Bei der Betrachtung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte werden oftmals technische, organisatorische und persönliche Interventionsebenen beschrieben. Diese organisatorischen und persönlichen Lärm­min­de­rungs­bei­trä­ge sind unverzichtbar. Somit ist in Lehrerinnenzimmern auch viel eigenes Mit­wir­ken der Nutzerinnen gefordert.

Was ist bei Lehrerinnenzimmern zu bedenken / zu tun?
- schallabsorbierende Deckenbekleidung mit mindestens αw ≥ 0,70
- die Decke möglichst vollflächig damit belegen
- zur Auswahl der Deckenbekleidungen
à siehe Kapitel 7.1
- Ergänzung mit abschirmenden Tischaufstellern vorsehen
- organisatorische und persönliche Lärmminderungsbeiträge
  sind unverzichtbar

 

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Stand 2025-09-21