Bitte lesen Sie zunächst die für alle Kapitel „übergeordneten“ Hinweise unter 6.2.
Bei den Lehrerinnenzimmern (neuerdings gendergerecht auch „Kollegiums-Räume“ genannt) ist die Zuordnung zur Raumgruppe B4 oder A4 nicht ganz so eindeutig wie bei den im Kapitel 6.2.12 genannten Büroräumen. Hier gibt es, je nach Schulart, eine große Bandbreite unterschiedlicher Nutzungen als Pausenraum, als Konferenzraum oder auch als eine Ansammlung vieler eng benachbarter Einzel-Arbeitsplätze.
Abbildung 6.2.13 Lehrerinnenzimmer in verschiedenen Schulen
Eine stichprobenartige Umfrage unter Lehrerinnen zeigte, dass tatsächlich alle diese Nutzungsarten vorkommen, aber in jeder Schule mit unterschiedlicher Ausprägung. Bisweilen steht für Konferenzen auch ein eigener Raum zur Verfügung. Nur in einem der bisher untersuchten Fälle gibt es eine Zweiteilung, einerseits für Pause-Gespräch-Konferenz und andererseits für konzentrierte Einzelarbeit. Die Glastrennwand zwischen den beiden Bereichen ist in Abbildung 6.2.13 oben rechts zu sehen.
Je nach Schulart variieren die Grundflächen zwischen etwa einfacher und doppelter Klassenraum-Größe, also etwa 65 m² bis 130 m² bei Höhen zwischen 3,0 m und 3,2 m. Für diese Volumina zwischen 195 m³ und 415 m³ ergeben sich für eine Konferenzraum-Nutzung nach Raumgruppe A4 die
Sollwerte der Nachhallzeit etwa: Tsoll,A4 = 0,50 s (0,46 s bis 0,54 s)
Aus den Höhen von 3,0 m bis 3,2 m kann man aber für eine büroartige Nutzung nach Raumgruppe B4 ebenfalls anzustrebende Nachhallzeiten ermitteln. Dann betragen die
Sollwerte der Nachhallzeit etwa: Tsoll,B4 = 0,70 s
Vorzuschlagen sind generell die kürzeren Werte nach RG A4, weil damit nicht nur der allgemeine Arbeitsgeräusch-Pegel reduziert wird, sondern – nach dem „Lombard-Effekt“ – auch die Sprechlautstärke abnimmt.
Alle bisher untersuchten Lehrerinnenzimmer hatte hochgradig schallabsorbierende Decken und Teppichböden (obwohl hier häufiger mit Kaffee gekleckert wird als in Klassenräumen 😉). In keinem der Räume waren aber schallabsorbierende Wandpaneele angebracht. Dafür ständen auch „praktisch keine“ Wandflächen zur Verfügung. Überall waren aber großflächige Schrankwände mit geschlossenen Türen und offenen Fächern vorhanden, sodass eine gute diffuse Streuung besteht. Die (wegen Beanstandungen durch die Lehrerschaft) gemessenen Nachhallzeiten lagen alle in der unteren Hälfte des Toleranzbereiches für die Raumgruppe A4, waren also „gut“. Weitere schallabsorbierende Nachrüstungen an den Wänden würden auch bei großem Aufwand nur noch wenig Wirkung zeigen.
Die Beanstandungen sind also nicht in einer zu langen Nachhallzeit begründet. Ganz im Gegenteil führt die kurze Nachhallzeit zu sehr guter Sprachverständlichkeit, auch von entfernteren Plätzen, und damit zu einer Ablenkung und Störung der eigenen Gedanken. In Großraum-Büros wurde früher versucht, durch Einspielen von „Verdeckungsgeräuschen“ über Lautsprecher eine gewisse „Privatheit“ am eigenen Platz zu schaffen. Dort sind die Abstände zwischen den einzelnen Plätzen aber so groß, dass jeweils eine spezifische Grundfläche von etwa 5 m²/Arbeitsplatz oder mehr zur Verfügung steht. Vergleichsweise betragen die Werte für Klassenräume 2,2 m²/Platz bis 2,5 m²/Platz, aber in Lehrerzimmern großer Schulkomplexe bisweilen auch nur etwa 1,5 m²/Platz.
Eine gewisse Hilfe ist durch „schallabsorbierende Tischaufsteller“ zu bewirken, wenn diese die Linie der geraden Sichtverbindung um mindestens etwa 10 cm überschreiten. Sie bewirken keine wesentliche Pegelminderung durch Nachhallzeit-Reduzierung mehr, sondern vorrangig eine Begrenzung gegenseitiger Störungen von gegenüberliegenden Plätzen durch Unterbrechung der freien Schallausbreitungswege. Auch zu benachbarten Plätzen kann das hilfreich sein, ähnlich wie in Klassenräumen bei Gruppenarbeitstischen. Jedoch sind auch mit diesen Maßnahmen die Gespräche von den Nachbarplätzen noch nicht „unhörbar“, sondern lediglich etwa 5 dB leiser als ohne Maßnahmen.
Bei der Betrachtung arbeitsschutzrechtlicher Aspekte werden oftmals technische, organisatorische und persönliche Interventionsebenen beschrieben. Diese organisatorischen und persönlichen Lärmminderungsbeiträge sind unverzichtbar. Somit ist in Lehrerinnenzimmern auch viel eigenes Mitwirken der Nutzerinnen gefordert.
Was ist bei Lehrerinnenzimmern zu bedenken / zu tun? |
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