Barrierefreiheit und Denkmalschutz

 Muss, soll darf man oder darf man etwa nicht?

Barrierefreiheit in Kombination mit Denkmalschutz ist immer wieder eine heikle und kontrovers diskutierte Aufgabe. Was nützt ein Denkmal, wenn man nicht hin oder nicht rein kommt und wenn man es auch sonst nicht nutzen kann? Was ich bisher dazu gefunden habe, das habe ich hier eingestellt. Wer noch mehr weiß, die/den bitte ich um Kontakt-Aufnahme.

Wussten Sie schon, dass "denk mal" auch eine Aufforderung sein kann?

 

Diese Fotos wurden im "Löwenschen Saal" des Rathauses in Stralsund aufgenommen.

 

Hamburg, Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013

Im Hamburgischen Denkmalschutzgesetz ist der Vorrang des Barrierefreien Bauens vor dem Denkmalschutz ganz eindeutig festgelegt. Dort heißt es in § 9 Genehmigungsvorbehalt für Veränderungen von Denkmälern im Abs. 2 wie folgt:

Die beantragte Genehmigung darf nur versagt werden, wenn ihr überwiegende Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Sie ist zu erteilen, sofern überwiegende öffentliche Interessen dies verlangen, dabei sind insbesondere Belange des Wohnungsbaus, der energetischen Sanierung, des Einsatzes erneuerbarer Energien und die Belange von Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätsbeeinträchtigungen zu berücksichtigen...

 

Niedersachsen, NBauO vom April 2012

Niedersachsen hat eine möglichge Kollision zwischen Barrierefreiheit und Denkmalschutz direkt in der Landes-Bauordnung geregelt. Im § 49 Barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit baulicher Anlagen heißt es in Absatz (3) Satz 2: Bei einem Baudenkmal nach § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ist den Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 Rechnung zu tragen, soweit deren Berücksichtigung das Interesse an der unveränderten Erhaltung des Baudenkmals überwiegt und den Eingriff in das Baudenkmal zwingend verlangt.

 

Barrierefreiheit im Baudenkmal

Das Deutsche Nationalkomite für Denkmalschutz hat den Band 86 "Barrierefreiheit im Baudenkmal" als Dokumentation der Tagung vom 7. bis 9. Juli 2014 herausgegeben. Dazu heißt es:

Fragen von Barrierefreiheit und Denkmalschutz sind ein vielschichtiges, mitunter konfliktreiches Thema. Dabei geht es zunächst um die Belange von Menschen mit Behinderungen, aber das Thema ist auch akut wegen unserer immer älter werdenden Gesellschaft. Es müssen nicht nur die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden, sondern es ist auch auf Maßnahmen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen zu achten. Lösungen zur Herstellung von Barrierefreiheit in Bau- und Bodendenkmalen können nicht pauschal gefunden werden, sondern müssen auf der Grundlage von individuellen Einzelfallbetrachtungen entwickelt werden. In vier von Experten moderierten Themenblöcken wurden wichtige Fragestellungen: fachliche und juristische „Grundlagen“, „Der öffentliche Eigentümer“, „Wohnen im Denkmal“ und „Barrierefreiheit als gestalterische Aufgabe“ behandelt.

 

Leitfaden Barrierefreies Bauen

Das BMUB hat den „Leitfaden Barrierefreies Bauen“ herausgegeben, der zumindest für die Bauvorhaben des Bundes eine „Handlungsanweisung“ liefert und in die Länder ausstrahlen soll. Leider enthält er zum Verhältnis von Barrierefreiheit und Denkmalschutz auf der Seite 20 nicht mehr als einen Appell.