Downloads: sensorisch Barrierefreies Planen und Bauen

Copyright-Hinweise

Meine eigenen Texte, die hier angeboten werden, dürfen Sie gerne weitergeben und/oder kopieren. Ich freue mich sehr darüber, wenn Sie die Texte zur Weitergabe „für gut genug“ halten; und "Imitation" ist schließlich immer die reinste Form der Anerkennung. Wir freuen uns ja auch, wenn unsere Kinder unser Verhalten übernehmen (meistens jedenfalls).

Texte anderer Verfasser dürfen im Allgemeinen nicht verändert und nicht an Dritte vermarktet werden. Sie dürfen nicht in gedruckter Form verwendet werden. Im Zweifel ist mit dem Herausgeber Rücksprache zu halten.

In jedem Fall muss – wie es sich für das wissenschaftliche Arbeiten gehört – die Quelle der Texte bei der Wiedergabe jeweils genannt werden bzw. erkennbar bleiben (außer, Sie wollen promovieren und danach in die Politik gehen).

 

 

2023 H4: Entscheidungshilfe: Übertragungssysteme für Konferenzräume
IndukTive Höranlage ßà individuelle Lösung?

Für öffentlich zugängliche Räume (Theater, Opernhäuser, Kirchen, Kinos) ist die Sache klar.

Aber wie ist das eigentlich mit allgemein nutzbaren Räumen in Arbeitsstätten (zum Beispiel Konferenzräumen)? Der Beitrag aus Spektrum Hören 2023, Heft 4, gibt hierzu eine Hilfestellung.

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2023 H4: Entscheidungshilfe Höranlagen
2023 H4 SH Entscheidungshilfe Höranlagen
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2021-01 Fragebogen/Erhebungsbogen zu sensorischen Barrieren im öffentlichen Raum
mit den drei Prioritäts-Stufen

Dieser "VORABZUG" einer 27-seitigen Liste mit Fragen zur sensorischen Barrierefreiheit ist in der Erstfassung bereits 2007 in Vorbereitung der Bundesgartenschau (BuGa2009) in Schwerin entstanden. Dort bestand seit 2005 schon die Aufgabe, die Barrieren in öffentlichen Gebäuden zu erfassen, um sie dann möglichst bis zur BuGa zu beseitigen. In dem damaligen Erhebungsbogen der Stadt gab es nur jeweils ein Kästchen "ist geeignet für Sehgeschädigte" und "ist geeignet für Hörgeschädigte". Weil die Erheber damit nicht wussten, wie sie das beurteilen sollen, ist dieser zusätzliche Fragebogen entstanden. Zunächst hatte ich ihn im Hochformat geschrieben, dann brauchten die Erheber aber zusätzliche Spalten für "nein" und für "Bemerkungen". Durch das Querformat waren es dann 24 Seiten statt vorher 16, inzwischen sind es schon 27...

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2021-01 Erhebungsbogen "Sensorische Barrieren im öffentlichen Raum"
2021-01-16 Erhebung sens Barr im öff Rau
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Ausschnitt vom Deckblatt des Entwurfes DIN EN 17210 vom Juli 2019

 

Barrierefreies Bauen nach Norm in Deutschland:
Was ändert sich durch die bevorstehende Veröffentlichung von DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen"?

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben setzt die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung voraus. Deren Planung erfolgte in Deutschland bislang nach der Normenreihe DIN 18040 "Barrierefreies Bauen". Durch die jetzt für das erste Halbjahr 2021 geplante Veröffentlichung der europäischen Norm DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen" ergeben sich mittelfristig Änderungen der Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen. Welcher Art diese sein könnten beschreibt Guido Hoff. Er ist Senior Projekt Manager im DIN-Verbraucherrat und betreut dort den Bereich "Bauen und Wohnen", zu dem auch das Thema "Barrierefreies Bauen" gehört. Als ein Vertreter des DIN-Verbraucherrats arbeitet der Autor in dem zuständigen NABau-Arbeitsausschuss "Barrierefreies Bauen" mit. Dieser Artikel wurde breit gestreut und unterliegt keinem Copyright.

Der DIN-Verbraucherrat vertritt die Interessen der Endverbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung. Er berät und unterstützt dabei die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den DIN-Verbraucherrat auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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2020-12-17 Barrierefreies Bauen nach Norm DIN EN 17210
2020-12-17 Barrierefreies_Bauen_nach_Nor
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Vorderseite der Broschüre

 

2020 DCIG-Broschüre "Öffentliche Räume hörgerecht gestalten"

Die Deutsche Cochlea-Implantat-Gesellschaft (DCIG) hat eine Broschüre erstellt, wie unsere deutschen Behörden in Bund, Land und Kommune ihre öffentlich zugänglichen Räume für die Besucher mit Versteh-Problemen hörgerecht gestalten können. Weil raumakustische Maßnahmen vorrangig vor den technischen Hilfsmitteln betrachtet werden, helfen die hier beschriebenen Dinge nicht nur uns Schwerhörenden, sondern allen Menschen, denen mit Sehschädigung, die ganz besonders auf gutes Verstehen angewiesen sind, Mitarbeiter*innen des jeweiligen Hauses ebenso wie erst kürzlich zugezogenen Mitbürger*innen, welche unsere deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschen. Diese Broschüre habe ich hier in einer lesefreundlichen Fassung mit kontrastreicher schwarzer Schrift eingestellt.

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2020 DCIG-Broschüre "Öffentliche Räume hörgerecht gestalten"
2020 dcig-broschüre-öffentliche-räume-hö
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Symbolisierte Person mit Erste-Hilfe-Koffer und Schraubenschlüssel

2018 Heft 3 von Bauen+  Höranlagen in Aufzügen - Top oder Flop?

Höranlagen in Aufzügen helfen den wenigsten "steckengebliebenen" eingeschlossenen Personen. Besser ist eine Kommunikation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip. Ausführliche Begründungen und Vorschläge, wie man es besser (oder vielleicht sogar "richtig") machen kann, lesen Sie in diesem Beitrag aus Heft 3 der Zeitschrift "Bauen+".

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2018-05 Barrierefreier Aufzug, Kommunikation nach Zwei-Sinne-Prinzip notwendig
Fast gleichzeitig hat auch die Deutsche Gehörlosenzeitung einen Artikel veröffentlicht, in dem sehr gut klar wird, warum im Falle eines Falles in Aufzügen die Notruf-Kommunilkation nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen muss, wenn man Gefahren für eingeschlossene taube Menschen abwehren will. Gerade in der Priorität 1 bei Gefahren für Leib und Leben ist nichts anderes zulässig als das Zwei-Sinne-Prinzip, denn bisweilen gibt es hier keinen "zweiten Versuch".
2018-05 dgz Aufzug gefangen im Schacht.p
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2017-11 VDI-Statusreport Barrierefreiheit im Wohnungsbau

Der VDI-Fachausschuss „Barrierefreie Lebensräume“ hat einen Statusreport erarbeitet, der die Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau von der Theorie in die Praxis erleichtern und das Verständnis für die komplexen Planungsanforderungen verbessern soll. Dabei werden folgende Fragestellungen berücksichtigt:

- Was bedeutet Barrierefreiheit im Wohnungsbau?

- Was muss ein Planer bei den unterschiedlichen Ausstattungsstandards „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ berücksichtigen?

- Wie unterscheiden sich die Anforderungen des Bauordnungsrechts und des Privatrechts?

- Welche Tendenzen sind zukünftig beim Wohnungsbedarf zu erwarten?

- Welche Lösungen für die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum gibt es zusätzlich zu den Mindeststandards nach DIN 18040-2?

In dem Bericht werden die Konsequenzen aufgezeigt und erläutert, die sich aus den jeweiligen Forderungen der Barrierefreiheit ergeben und welche Leistungen bei der Planung von barrierefreiem Wohnraum zu erbringen sind.

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2017-10 VDI-Statusreport Barrierefreiheit im Wohnungsbau
2017-10 VDI-Statusreport Barrierefreihei
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Deckblatt der Handbuches Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr

 

2017-08 Handbuch "Barrierefreiheit im Fernbus-Linienverkehr"

Das BMVI hat das „Handbuch Barrierefreiheit im Fernbus-Linienverkehr“ veröffentlicht. Es wurde von der STUVA erstellt (Projektleitung Dr. Dirk Boenke) und kann auch als Druckfassung beim BMVI kostenlos bezogen werden. Einer der Mitarbeiter, Dr. Helmut Grossmann, schrieb mir dazu: "Es ist ein Beispiel dafür, dass es in unterschiedlichen Gebieten mit der Barrierefreiheit voran geht – nach unseren gemeinsamen langjährigen Erfahrungen bedarf es dazu aber immer wieder tatkräftigen, sachverständigen Einsatzes. Sie werden erkennen, dass das Handbuch des BMVI (u.a.) auf einem Forschungsprojekt aufbaut, an dem Sie mitgewirkt haben." Mit dem letzen Satz meint Dr. Grossmann das Heft "direkt 64" von 2008 (Beschreibung siehe weiter unten), das wir gemeinsam mit Volker König erarbeitet haben.

In dieser aktuellen Veröffentlichung zum Fernbus-Linienverkehr sind für Hörgeschädigte besonders die Abschnitte 2.8 und 3.8 interessant, in denen es um die Informationsvermittlung nach dem Zwei-Sinne-Prinzip in den Fahrzeugen und an den Haltestellen geht.

 

2017-07 Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Menschen mit Hör- und Sehschädigungen!
Diese Hinweise zur Technische Saalausstattung und zur sensorisch barrierefreien Darbietung wurden gemeinsam mit dem hochgradig sehgeschädigten Klaus-Dieter Wüstermann aus Berlin und dem gehörlosen Ralph Raule aus Hamburg erarbeitet. Das Heft ist durch die Erläuterungen, warum man was wie machen muss, umfangreich geworden, aber die "Checkliste" auf den letzten beiden Seiten ist eine große Hilfe. Hier finden Sie die im Sommer 2017 letztmalig ergänzte Fassung.

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Öffentliche Veranstaltungen - AUCH für Menschen mit Hör- und Sehschädigungen!
2017-07-10 Öff-Veranst-für-Hör-und-Sehge
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Ausschnitt aus dem Deckblatt der Richtlinien

 

2017-05 Richtlinien "Planung und Bestimmung visueller Kontraste"

Die ehemalige Schweizerische Fachstelle Hindernisfreies Bauen, jetzt Hindenisfreies Bauen - Die Schweizer Fachstelle, hat anlässlich einer Fachtagung an der ETH Zürich im Mai 2017 diese Richtlinien herausgegeben. Mir werden sie zukünftig ein ständiger Begleiter sein. Die Richtlinien vermitteln die Grundlagen des Kontrastsehens, die normativen Anforderungen an Kontraste und die Methoden zu ihrer Bemessung. Veranschaulicht wird die Bedeutung visueller Kontraste durch Anwendungsbeispiele.

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Planung und Bestimmung visueller Kontraste
2017-05 Richtlinien_visuelle_Kontraste_S
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2017-03 Visuelles und multilinguales Notruf-System
Eigentlich habe ich mir vorgenommen, keine direkte Werbung für Firmen und Hersteller zu machen, sondern nur auf deren Seiten zu verlinken. Jetzt hatte ich aber selbst Schwierigkeiten, diese mir bekannte Broschüre im Internet zu finden. Und da habe ich mir gedacht, dass ich bei der Priorität 1 (Notrufe bei Gefahr für Leib und Leben) mal eine Ausnahme mache...
Telegaertner-Schaefer Broschüre_HBN Visi
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2017-03 DAGA 2017, Strukturierte Sitzung "Sprachverständlichkeit bei apparativer Versorgung"

Dr. Matthias Hey und Alexander Mewes vom UKSH Kiel haben mich zu einem Vortrag mit dem Thema "Optimale akustische Umgebung sichert das Sprachverstehen" eingeladen. In der Vortrags-Ankündigung hieß es:

Die Träger von Hörgeräten und CIs leben weder im Labor noch im Studio, sondern in einer realen gebauten Umwelt. Die akustische Qualität des Umfeldes in Anpassräumen, Wohnungen, Kindertageseinrichtungen, Schulen und öffentlichen (Veranstaltungs)-Räumen wirkt sich maßgeblich auf das Sprachverstehen aus. Hierbei helfen bauliche Schallschutz-Maßnahmen gegen Außenlärm, Nachbarräume und Geräusche technischer Anlagen genauso wie das optimale Zuspiel von Sprachinformationen mittels Induktions-, Funk- oder Infrarot-Übertragung. Digitale Übertragungen sind (noch) nicht in jedem Fall geeignet. Herausragendes Hilfsmittel ist aber in jedem Fall die optimale raumakustische Umgebung. In einer systematischen Übersicht werden längst bekannte Maßnahmen ebenso dargestellt wie neuere Erkenntnisse. Die Neufassung der Raumakustik-Norm DIN 18041:2016-03 berücksichtigt die Inklusion, indem die bisherigen „ganz besonderen Anforderungen für ganz besondere Menschen“ zu Standard-Anforderungen für Alle wurden. Die dazu erforderlichen Maßnahmen sind alle längst bekannt; man muss sie nur (endlich) umsetzen.

Die Folien des Vortrages sind ebenfalls im Downloadbereich zu finden, allerdings bei den Vorträgen.

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Optimale akustische Umgebung sichert das Sprachverstehen
Textfassung Optimale akustische Umgebung
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Abbildung vom Deckblatt des Leitfadens Barrierefreies Bauen

 

2016-12 BMUB Leitfaden Barrierefreies Bauen

Die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) von 2016 verstärkt die bereits 2014 selbst auferlegten Anstrengungen des Bundes, als Bauherr vorbildlich barrierefrei zu bauen. Barrierefrei zu bauen heißt, für alle zu bauen, auch für Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven sowie kognitiven Einschränkungen. Barrierefreie Gebäude müssen leicht auffindbar, gut zugänglich und vor allem einfach nutzbar sein. Dies gilt für neue und auch für bestehende Gebäude, für deren Zuwegungen und Außenanlagen.

Auf der Seite https://www.dlbb.bundesbau.de/ gibt es dazu folgenden Hinweis:

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen ist als Nachschlagewerk bestimmt für Maßnahmenträger, Nutzer, Mitarbeiter der Bauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie freiberuflich tätige Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und andere Planer, die mit der Durchführung von Hochbaumaßnahmen oder Außenanlagen nach RBBau beauftragt sind. Dieser Leitfaden soll darüber hinaus eine Hilfestellung für alle sein, die barrierefrei bauen wollen. Er zeigt auf, was beim barrierefreien Bauen konkret zu beachten ist, was ganzheitliche Planung bedeutet und wie genau individuelle, praxistaugliche Lösungen aussehen können.

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BMUB Leitfaden Barrierefreies Bauen
2016-12 BMU Barrierefreies Bauen Leitfad
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Abbildung vom Deckblatt der Guideline Accessibility in Building Design

2015-01 BMUB Guideline Accessibility in Building Design

Zu der ersten Fassung des BMUB-Leitfadens Barrierefreies Bauen gibt es auch eine englische Übersetzung. In Einzelexemparen ist sie noch in gedruckter Form erhältlich, hier als PDF-Datei. Die neue deutschsprachige Fassung steht "eins weiter oben".

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2015-01 Guideline Accessibility in Buildings des BMUB
2015-01 BMU Guideline Accessibility in B
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Logo der Zeitschrift für Audiologie

 

2014-H4 Zeitschrift für Audiologie:
Inklusion - Ist das nicht nur was für Kinder?

Tatsächlich: solche Fragen werden gestellt, obwohl (oder vielleicht gerade weil?) die fragenden Personen in der Inklusiven Arbeit tätig sind. Solch eine Frage war der Anlass, die Möglichkeiten inklusiven Bauens für Menschen mit Hörschädigungen mal etwas genauer zu beleuchten. Ebensowenig wie der Erhebungsbogen für sensorische Barrieren ist dieser Artikel all-umfassend. Mitdenken von Planern und Architekten ist und bleibt nach wie vor notwendig.

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Inklusion - Ist das nicht nur was für Kinder?
2014 H4 ZfA Inklusion nur für Kinder.pdf
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2014 H3 Spektrum Hören: Barrierefreiheit für Hörgeschädigte ist bei frühzeitiger Planung nicht teuer

Im Rahmen der GINKO-Untersuchungen (Gesetzeswirkungen bei der beruflichen Integration schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen durch Kommunikation und Organisation) führte PD Dr. Andreas Weber von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg auch mit mir ein Interview. Dabei ging es (natürlich) um Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit im Bauwesen.

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Barrierefreiheit für Hörgeschädigte ist bei frühzeitiger Planung nicht teuer
2014 H3 Spektrum Hören GINKO-Interview.p
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Ausschnitt aus dem Deckblatt der ByAK Planungshilfe Barrierefreies Bauen

 

2014 ByAK: Planungshilfe Barrierefreies Bauen

Die Bayerische Architektenkammer (ByAK) hat zwei Planungshilfen zum Barrierefreien Bauen nach DIN 18040-1 und -2 erarbeitet. Leider hatte die ByAK mir nicht zugestimmt, diese Hefte direkt auf meiner Seite zu veröffentlichen. Von mir deshalb zunächst empfohlene Links zur ByAK funktionieren seit einer Weile nicht mehr. Wer die Hefte benötigt, schickt deshalb bitte eine Post an Carsten Ruhe.

Deckblatt vom Leitfaden "Das inklusive Museum"

 

2013-11 Deutscher Museums Bund: Das inklusive Museum, ein Leitfaden

In der Reihe der Leitfäden des Deutschen Museumsbundes wurde auch „Das inklusive Museum“ erstellt. Vertreter des Bundesverbandes Museumspädagogik, des Deutschen Museumsbundes, des Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit sowie der Museen und der Behindertenselbsthilfe-Organisationen haben diese Publikation gemeinsam erarbeitet.

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Das inklusive Museum, ein Leitfaden
2013-11-20 DMB_Das inklusive Museum_ein
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2013-05 Netzwerk Hörbehinderung Bayern: Forderungskatalog

Unter Hörbehinderung werden in diesem Forderungskatalog alle Formen und Ausprägungen einer

Schädigung des Hörsinnes verstanden. Sie beinhaltet ausdrücklich auch die von Geburt an vorhandene Gehörlosigkeit. Schwerhörigkeit kann leicht- bis mittel- oder hochgradig ausgeprägt sein und führt bei manchen Betroffenen zur vollständigen Ertaubung. Schwindel und Tinnitus (Ohrgeräusche) treten teilweise auch ohne Hörminderung auf.

Hörbehinderung bedeutet für viele Betroffene eine starke psychische Belastung. Deshalb fordert das Netzwerk Hörbehinderung Bayern die uneingeschränkte Umsetzung kommunikationsfördernder Maßnahmen sowie den lückenlosen Einsatz von Hilfsmitteln zum Ausgleich der Hörbehinderung. Die Rechte der Menschen mit Hörbehinderung gelten unabhängig vom Alter und von der Herkunft der Betroffenen. Die barrierefreie Teilhabe am öffentlichen Leben und im privaten Umfeld muss für Menschen mit Hörbehinderung selbstverständlich und umfassend möglich sein. Bestehende Beratungsangebote sind um die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Hörbehinderung zu erweitern und ergänzen. Angebote für Erziehung, Bildung, Beruf, Weiterbildung und Freizeit sind nach Ausgleich der Behinderung allen Bevölkerungsschichten gleichberechtigt zur Verfügung zu stellen. Die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Hörbehinderung bei Krankheit und im Alter sowie im Notfall sind zu berücksichtigen.

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Forderungskatalog des Netzwerk Hörbehinderung Bayern
2013-05 Forderungskatalog_Netzw-Hoerbeh-
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2011-12 BAR BARRIEREFREIHEIT in 10 Kernpunkten

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation in Frankfurt hat die Barrierefreiheit in 10 Kernpunkten gefasst und jeweils kurze Erläuterungen dazu gegeben.

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2011-12 BAR Barrierefreiheit in 10 Kernpunkten
2011-12-08 BAR_10_Gebote_und_Kernpunkte_
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2011-04 Sensorisch barrierefreies Planen und Bauen

5 Sinne hat der Mensch: Sehen, Hören, Fühlen, Schmecken, Riechen. 5 Sinne zumindest im „Sinne“ der klassischen Zählung. Physiologen meinen, es seinen noch einige mehr. 5 Sinne, die den Menschen mit der Außenwelt verbinden oder ihm diese nahe bringen. 5 Sinne, die nicht nur von jedem Menschen, sondern auch in verschiedenen Situationen unterschiedlich eingesetzt werden. Diese 5 Sinne ermöglichen es uns, Informationen über unsere Umgebung aufzunehmen. Informationen, nach denen wir eine Entscheidung fällen oder eine Tätigkeit ausführen. 5 Sinne haben wir. Wenn nun aber jemand meint, er habe den 6. Sinn, so fehlen ihm meist die 5 anderen. Dies ist nicht mehr als ein Kalauer. Tatsächlich gibt es aber unzählig viele Menschen, denen einer der 5 Sinne fehlt oder zumindest in seiner Funktion erheblich eingeschränkt ist. Was dann baulich-technisch zu tun ist, davon gibt dieser Artikel einen ersten Eindruck.

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Sensorisch barrierefreies Planen und Bauen oder "3+2=1"
2011-04-05 Sensorisch barrierefreies Bau
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DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen, Kurzfassung Sensorik

DIN-Normen darf man nicht kopieren und dann veröffentlichen, denn das DIN (Deutsches Institut für Normung) finanziert seine Arbeit über den Verkauf der (deshalb recht teuren) Normen. Um diese Einschränkung zu umgehen, habe ich noch im Oktober 2010 die mir für die Sensorik wichtig erscheinenden Teile der Norm abgeschrieben und auf diese Weise übersichtlich und in enger Anpassung an den Normen-Text zusammengefasst.

Die Abschnitte, welche nach meiner Auffassung das Hören betreffen, habe ich gelb unterlegt. Ganz bewusst habe ich mich aber nicht auf diese Abschnitte des Hörens allein beschränkt, sondern auch die weiteren sensorischen Teile mit aufgenommen. Barrierefreiheit soll schließlich nicht nur für eine kleine Gruppe gelten, sondern für alle. Nach meiner Auffassung kann nämlich eine exklusive Lösung für Wenige keine inklusive Maßnahme für Alle sein.

Inzwischen findet man aber auch die Langfassung von DIN 18040-1 online beim Bayerischen Innenministerium. Vermutlich hängt das damit zusammen, dass bauaufsichtlich eingeführte Normen - quasi Baugesetze - nicht dem Kopierverbot des DIN unterliegen.

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DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen, Kurzfassung Sensorik
2010-10 DIN 18040-1 Kurzfassung.pdf
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Abbildung des Deckblattes der Checkliste

 

2010-10 Checkliste: Nutzerfreundliche Printmedien

„Die Tageszeitung, ein gutes Buch, eine Broschüre – das alles hält einen auf dem Laufenden. Nicht mehr lesen zu können, nicht mehr die Buchstaben erfassen oder die Texte verstehen zu können, frustriert, verärgert, reduziert die Lebensqualität. Schon kleine Veränderungen haben oft große Wirkung.“ Prof. Dr. Ursula Lehr, die Vorsitzende der BAGSO.

Um konkrete Tipps für Verbesserungen von Formularen bis hin zu Zeitschriften zu geben, hat die BAGSO die Checkliste „Nutzerfreundliche Printmedien“ erarbeitet. Bei deren Entwicklung bezog sie ältere Leserinnen und Leser als Experten und die Fachkompetenz des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, der Mitglied der BAGSO ist, mit ein. Mit Hilfe der Checkliste können Zeitschriften, Broschüren und andere Printmedien auf ihre Schriftgröße, auf Abstände, Kontraste, Leseführung und Verständlichkeit hin überprüft werden. Sie ist auch Grundlage für die BAGSO Verbraucherempfehlung.

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Checkliste "Nutzerfreundliche Printmedien"
2010-10-BAGSO nutzerfreundliche Printmed
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2010-10 Gesetze Verordnungen Erlasse zur Barrierefreiheit

Der Verein Deutscher Ingenieure hat zeitgleich mit der Herausgabe von DIN 18040-1:2010-10 diese Zusammenstellung und Erläuterung veröffentlicht.

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Barrierefreiheit Gesetze Verordnungen Erlasse
2010-10 VDI_Barrierefreiheit Gesetze Ver
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2010-10 Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" für den Praktiker erklärt

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung über Gesetze Verordnungen und Erlasse zur Barrierefreiheit hat der VDI auch den Begriff der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (aaRdT) erläutert.

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Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik"
2010-10 VDI aaRdT für den Praktiker erkl
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2010-03 Senioren- und Pflegezentrum:

Hörgeschädigtengerechte Anpassung und Ausstattung der Räume

Blindheit trennt den Menschen von den Dingen, Taubheit trennt den Menschen von den Menschen.

So oder ähnlich soll Immanuel Kant (oder Helen Keller?) gesagt haben. Die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen haben typischerweise altersbegleitende Einschränkungen der Seh- und Hörsinne. Derzeit wird intensiv untersucht, ob und wie stark sensorische Einschränkungen das Entstehen und/oder Fortschreiten von Demenz beeinflussen. Generell hat aber das Personal zu wenig Zeit, um die Brillen zu putzen, Hörgeräte-Batterien zu wechseln oder beim Einsetzen der Hörgeräte behilflich zu sein. Damit verringern sich die Kontakt- und Informationsmöglichkeiten der Senioren. Um so wichtiger ist die "sensorisch optimale" Gestaltung ihres räumlichen Umfeldes. Hierzu gibt die Ausarbeitung Hilfestellung.

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Senioren- und Pflegezentrum: Hörgeschädigtengerechte Anpassung und Ausstattung der Räume
2010-03-28 Seniorenzentrum.pdf
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2009 Zehn Jahre DSB-Referat Barrierefreies Planen und Bauen

"Seit 13 Jahren arbeitet Carsten Ruhe ehrenamtlich im DSB und seit zehn Jahren leitet er das Referat „Barrierefreies Planen und Bauen“ (BPB). In Anerkennung seiner in dieser Zeit erworbenen Verdienste wurde ihm beim DSB-Bundeskongress 2009 in Hannover die goldene Ehrennadel verliehen. Aus diesem Anlass haben Klaus Büdenbender, Dr. Hannes Seidler und die Schriftdolmetscherin Birgit Nofftz ein Interview mit ihm geführt." Zitat aus DSB-Report

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Zehn Jahre DSB-Referat Barrierefreies Planen und Bauen
2009 H4 DSB-Report Interview_Ruhe.pdf
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Deckblatt des Heftes direkt 64 mit den Ergebnissen des BMVBS-Forschungsvorhabens

 

2008 Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen

Von 2006 bis 2008 habe ich gemeinsam mit dem blinden Dipl.-Ing. Volker König aus Wedel unter der Anleitung von Dr. Helmut Grossmann (STUVA) im Auftrag des BMVBS an dem Forschungsvorhaben "Barrierefreiheit im öffentlichen Raum für seh- und hörgeschädigte Menschen" gearbeitet. Während der Bearbeitungszeit wurde die Projektleitung vom Bereich Bau-Ministerium in den Bereich Verkehrs-Ministerium abgegeben. Damit wurde im Forschungsauftrag das Wort "Raum" in "Verkehrsraum" geändert. Gut drei Viertel meiner bis dahin geleisteten Arbeit konnte in den Papierkorb wandern, weil für Hörgeschädigte in Räumen viel mehr "los ist" als im öffentlichen Verkehrsraum. Aber damit hatte das BMVBS auch nicht das Urheberrecht für meine erarbeiteten Kenntnisse, die ich seitdem an vielen anderen Stellen veröffentlicht habe. Wen das Heft "direkt 64" dennoch interessiert: hier ist es.

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Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen
2008 direkt64 Barrierefreiheit im öffent
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2007-06 Haustüren für Alle - Wer stand noch nie vor einem Türsummer?

Sehbehinderte, Sehschwache, Schwerhörige, Ertaubte oder Gehörlose haben ein Problem, welches zu lösen der Beitrag aus dem Deutschen Ingenieurblatt helfen soll. Sie sind nämlich vor Haustüren mit Gegensprechanlage den Gegebenheiten vollkommen hilflos ausgeliefert: Sie hören oder sehen nichts und wissen nicht, was los ist oder gerade passiert. Dabei wäre es so leicht, diesen vielen Menschen ganz konkret zu helfen, mit technischen Lösungen nämlich, die leicht zu realisieren wären. Auch – und vor allem – die Planer sind hier aufgerufen, barrierefreie Haustürtechniken einzufordern, denn Haustüren für Alle sind bessere Haustüren.
Dieser Artikel wurde von mir in Zusammenarbeit mit der gehörlosen Sabine Hopp aus Darmstadt und dem hochgradig sehgeschädigten Klaus-Dieter Wüstermann aus Berlin verfasst.

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Die Haustür ist für Alle da!
2007 H6 DIB Haustüren für Alle.pdf
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2004-06 Hindernisfrei in Franken und Rappen

Die ehemalige "Schweizerische Fachstelle Hindernisfreies Bauen" (neu: Hindernisfreie Architektur - Die Schweizer Fachstelle) hat diese Forschungsarbeit veröffentlicht, in der nachgewiesen wird, wie wenig umfassendes Barrierefreies Bauen kostet, wenn man es von vornherein berücksichtigt. Es zeigte sich, dass die Kosten des hindernisfreien Bauens stark mit der Größe des Gebäudes korrespondieren. So betragen die Mehrkosten, die es braucht, um ein öffentlich zugängliches Gebäude hindernisfrei zu machen, bei einer Bausumme ab 5 Millionen Franken höchstens 0,5% der Bausumme. Ab einer Bausumme von 15 Millionen Franken fallen die Mehrkosten sogar unter 0,15% der Baukosten. Das ist weniger als die Kosten der Bau-Endreinigung. Teurer ist es, bestehende Barrieren – etwa im Rahmen einer Renovation – nachträglich abzubauen. Dies verursacht im Mittel Kosten von 3.5% des Gebäudewertes und damit eineinhalb Mal so viel wie hindernisfreie Planung von Anfang an.

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Hindernisfrei in Franken und Rappen
2004-06 Hindernisfrei in Franken und Rap
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Hindernisfrei in Franken und Rappen Forschungsbericht Kurzf. zu Teilen A und B
2004-06 Hindernisfrei Forschungsbericht_
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Hindernisfrei in Franken und Rappen Forschungsbericht Teil A
2004-06 Hindernisfrei Forschungsbericht_
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Hindernisfrei in Franken und Rappen Forschungsbericht Teil B
2004-06 Hindernisfrei Forschungsbericht_
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2002-12 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation nach § 23 SGB IX

Anforderungen im Hinblick auf Zugangs-, Nutzungs- und Kommunikationsbarrieren

Die (damalige) LVA Schleswig-Holstein hat mit Vertretern zahlreicher Behindertenverbände dieses Heft erarbeitet. Es ist lange vergriffen und nicht mehr zugänglich. Seinerzeit habe ich die redaktionelle Bearbeitung übernommen und nun meine Word-Datei in eine PDF-Fassung umgewandelt. Man kann gut erkennen, wie alt das Original inzwischen schon ist. Kennt jemand eine neuere Veröffentlichung zu diesem Thema? Dann bitte ich um einen Hinweis!

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LVA-SH: Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation nach § 23 SGB IX
2002-12-12-Servicestellen SGB IX Barrier
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2002-09 Ein kleiner Spaziergang

Ein kleiner Spaziergang mit den unterschiedlichsten Behinderungen, verteilt in homöopathischen Dosen...

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Ein kleiner Spaziergang
2002-09-28-Ein-kleiner-Spaziergang.pdf
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Ausschnitt vom Deckblatt des Heftes "Veranstaltungen barrierfrei genießen"

 

2001-02 Veranstaltungen barrierefrei genießen,

Leitfaden für Organisatoren

Diesen Text hat Frau Constanze Quillen, damals Geschäftsführerin bei der Behinderten-Gemeinschaft Bonn, aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt. Dazu schreib sie (Zitat):

"Im Sommer 1998 brachte die DPI-EUC eine Untersuchung in der Europäischen Union heraus, um zu sehen, ob Jahrtausendfeste bzw. alle Feste für behinderte Menschen zugänglich sein werden. Dieser Führer ist eine Reaktion auf die riesige Zahl von Veranstaltungsplaner/innen, die zwar ihre Veranstaltung zugänglich machen wollen, aber nicht wissen wie. Wir hoffen, dass er ihnen von Nutzen sein wird."

Dieses Heft habe ich als PDF-Datei eingescannt. Leider ist es damit nicht barrierefrei lesbar.

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Veranstaltungen barrierefrei genießen, Leitfaden für Organisatoren
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1998-12: Günstige Raumakustik hilft Hörgeschädigten

Eigentlich sollte der Titel „Kommunikationsräume – AUCH für Hörgeschädigte!“ lauten. Das war der Redaktion der Zeitschrift „Beratende Ingenieure“ aber zu progressiv und so wurde daraus in Heft 12/1998 „Gute Raumakustik hilft Hörgeschädigten“. Die Akustiker-Kollegen im Verband Beratender Ingenieure nahmen den Artikel kaum zur Kenntnis. Die waren schließlich der Meinung, dass sie alle gute Raumakustik planen. Ganz anders war es im Bereich der Hörgeschädigten-Verbände. Dort stellte man fest, dass erstmals überhaupt ein Beratender Ingenieur für Akustik (also ein unabhängiger Akustik-Fachmann) etwas zur Raumakustik für Hörgeschädigte veröffentlicht hat.

Diese Veröffentlichung markiert quasi den Beginn meiner „Barrierefrei-Karriere“. Insbesondere mein Hinweis, dass viele raumakustische Kenngrößen durch Hörversuche mit guthörenden Probanden ermittelt wurden, die aber nicht in jedem Fall auch für Menschen mit Hörschädigungen gelten (können), hat dazu geführt, dass man mich in diesen Kreisen bisweilen (fälschlicherweise) für einen „Raumakustik-Guru“ hält. Dabei ist die Physik, die dahintersteckt, ganz einfach. Man muss sie nur anwenden.