Hörhilfsmittel / Hörunterstützung, Hersteller und Vertrieb

Meist findet man die Links zu Herstellern von Hörhilfsmitteln und Hörunterstützung und zu deren Vertrieb nur durch Zufall. Vielleicht haben auch Sie schon lange danach gesucht. Die Reihenfolge ist alphabetisch und ohne irgendeine Wertung. Sie soll auch keine Werbung sein. Anbieter von Rauchwarnmeldern sind mit "RWM" gekennzeichnet.

In Spektrum Hören 5/2018 wird auf die Fristen zum Einbau von RWM hingewiesen:

Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen bis zum 31.12.2018 alle Wohnungen in Deutschland mit Rauchwarnmeldern im Flur, Kinder- und Schlafzimmern ausgestattet werden. Das gilt in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten; in den meisten Bundesländern inzwischen auch für Bestandsbauten (Thüringen bis Ende 2018, Berlin und Brandenburg bis Ende 2020). Einzig in Sachsen gibt es noch keine Regelung für Bestandsbauten.

Für Gehörlose, Spätertaubte und an Taubheit grenzend schwerhörende Menschen ist es nicht möglich, den Ton normaler Rauchmelder wahrzunehmen. Für diese Betroffenen wurden spezielle Melder entwickelt. Sie werden beispielsweise an eine Lichtsignalanlage angeschlossen und wandeln den Warnton in Lichtsignale um. Diese Melder müssen mit DIN EN 14604 gekennzeichnet sein, damit keine Fälschung installiert wird. Das Bundessozialgericht hat am 18.06.2014 beschlossen, dass die Kosten für diese speziellen Rauchwarnmelder bei Betroffenen von den Krankenkassen zu übernehmen sind. Der einfachste Weg ist eine Rezeptverordnung vom HNO-Arzt, die bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht wird. Nach Eingang des Bewilligungsbescheides beim Betroffen, geht er zu seinem Hörakustiker und bestellt das Gerät.

Jeder Vermieter ist verpflichtet, diese speziellen Rauchwarnmelder zu installieren, wenn notwendig. Hat nämlich bei einem Brand und ein gehörloser oder an Taubheit grenzend schwerhörender Mensch diesen speziellen Rauchwarnmelder nicht zu Verfügung, dann trägt der Vermieter die entstandenen Kosten. Viele Betroffene denken sie würden solche Rauchwarnmelder nicht benötigen, weil sie nicht allein in einer Wohnung oder eigenem Haus leben. Situationen sind aber durchaus möglich, in denen sie allein sind und im Fall eines Brandes die normalen Tonsignale nicht hören können.

Natürlich konnte ich nur die Links aufführen, die ich selbst kenne. Für deren Inhalte übernehme ich keinerlei Haftung. Wenn Sie feststellen, dass ein Link nicht (mehr) funktioniert und / oder, dass noch ein interessanter Link fehlt, dann schicken Sie bitte
eine
Post an Carsten Ruhe. Gerade bei den Hörhilfsmitteln, die ja nicht mein originäres Arbeitsgebiet sind, können durchaus Lücken bestehen.

Aktivwelt

https://www.aktivwelt.de/

 

amplicomms, Audioline GmbH Telekommunikationsgeräte

http://www.amplicomms.com

 

auric Hörsysteme

http://www.hoerakustik-shop.de

 

COMELIT hat sich jetzt auch bei mir wegen barrierefreier Audio-Türsprechstellen gemeldet. Von dort erhielt ich den (vorläufigen) Hinweis:

Ein Link zu unserer Website bezüglich Barrierefreiem Bauen ist vorsätzlich noch nicht online, da wir diese nicht mit halben Informationen füllen wollen. Der Bereich ist in Vorbereitung und erst wenn alle Fakten geschaffen sind und wir die Durchgängigkeit von der Türstation bis zur Innensprechstelle fertig haben, geht der Bereich mit einem eigenen Link auf der Titelseite live. Sobald dies geschehen ist, werde ich Sie mit dem entsprechenden Link informieren, damit Sie diesen Ihrer Website hinzufügen können.

www.comelitgroup.com

 

Der Hörladen (auch RWM)

http://www.der-hoerladen.de

 

Ei-Elecronics Rauchwarnmelder (RWM)

http://www.eielectronics.de/

 

FireAngel Rauchwarnmelder (RWM)

http://fireangel.de.com/support/wisafe2-produkte/w2-svp-630/

 

Geemarc Telecom SA (Frankreich)

http://www.geemarc.com/

 

ghe-ces electronic ag (Schweiz)

https://www.ghe.ch/de/

Vertrieb in Deutschland: http://www.mobilypro.com

 

Gnadeberg Kommunikationstechnik

http://www.gnadeberg.de/

 

HGT Hörgeschädigten Technik B&K GmbH (auch RWM)

http://www.hgt.de/

 

Hörwerkstatt (auch RWM)

https://www.hoerwerkstatt.de/

 

Humantechnik (auch RWM)

http://www.audioropa.com

 

Leitsysteme und mehr (Wer nicht hören kann, muss sehen oder tasten)

http://inclusion-barrierefrei.de/

 

PELO Hörsysteme

http://www.pelo-hoersysteme.de/

 

Reha Com Tech (auch RWM)

http://www.reha-com-tech.de/

 

revEAR akustik

www.revear-shop.de
 

SAFELINCS (deafgard Brandschutzalarm ist KEIN RWM)

http://www.safelincs.de/deafgard

 

SENIORENTECHNIK-Martin (auch RWM)

http://www.seniorentechnik-martin.de/

 

SIEDLE hat jetzt (in der Wohnung) auch eine akustisch barrierefreie Kommunikation zur Türsprechstelle am Haus-Eingang:

Barrierefreiheit allgemein

Spezielle Funktionen

Hörgerätekompatibler Hörer

 

Sprache ist unser Hand-Werk

http://www.gebaerdenwerk.de/

 

Telegärtner/Schäfer

Visuelles und multilinguales Notrufsystem für Aufzüge

 

Schweizerische Besucher meiner Web-Seiten

sind natürlich hier bestens informiert:

http://www.pro-audito.ch/hoersysteme/hilfsmittel-und-zubehoer.html

 

Kostenübernahme bei Rauchwarnmeldern für hörgeschädigte Menschen

Wer muss Rauchwarnmelder bezahlen? Insbesondere bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit bzw. Vertaubung stellt sich die Frage, ob die Krankenkasse die Rauchwarnmelder bezahlt. Die speziellen Geräte und Empfänger mit Lichtblitzen usw. sind natürlich auch preisintensiver als Standard-Rauchwarnmelder. Es gibt gute Nachrichten: die Kosten für diese Lichtsignalanlagen werden von den Krankenkassen erstattet! Das Bundessozialgericht hat im Juni 2014 entschieden, dass auch Gehörlose und hochgradig Schwerhörige Anspruch auf die Kostenerstattung für spezielle Rauchwarnmelder haben. Dies umfasst auch Systeme, die zusätzlich mit Licht- oder Vibrations-Impulsen alarmieren. Wenn Sie bereits eine Lichtsignalanlage haben, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet oder durch neue Geräte ersetzt werden.

Vorgehensweise:

1. HNO-ärztliche Verordnung mit der Diagnose und Leistungsbeschreibung „Lichtsignalanlage und Rauchwarnmelder“ einholen.

2. Einen Kostenvoranschlag einholen und mit der HNO-Verordnung an Ihre Krankenkasse senden.

3. Sobald die Krankenkasse dem Begehr zugestimmt hat, können die Geräte bestellt werden.

4. Die gesetzliche Zuzahlung von 10,00 € (Eigenanteil) ist auch hier fällig.

Diesen Hinweis erhielt ich vom Bund der Schwerhörigen in Hamburg. In der dortigen Beratungsstelle werden auch Fragen zu Rauchwarnmeldern beantwortet.

Und hier geht’s zum BSG-Urteil.