Nach DIN 4109-1:2018-01, Kapitel 9 zählen zu den gebäudetechnischen Anlagen u. a. fest eingebaute betriebstechnische Anlagen sowie Sport- und Schwimmanlagen. In der dortigen Tabelle 9 sind die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in Unterrichts- und Arbeitsräumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen und baulich mit dem Gebäude verbundenen Betrieben, wie folgt aufgeführt.
Tabelle 4.3.1 Auszug aus DIN 4109-1, Tabelle 9:
Maximal zulässige A-bewertete Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen
DIN 18041 unterscheidet zwischen
· dem Störschalldruckpegel bauseitiger Geräusche LNA,Bau, im betrachteten Raum, der von Außengeräuschen, Geräuschen aus Nachbarräumen, von haustechnischen Anlagen, Sanitärinstallationen und den fest installierten medientechnischen Geräten erzeugt wird, und
· dem Störschalldruckpegel der Betriebsgeräusche LNA,Betrieb, der von zusätzlich im betrachteten Raum betriebenen Geräten, wie mobilen Wiedergabegeräten von Bild und Ton usw. erzeugt wird.
Tabelle 4.3 nach DIN 18041, Kapitel B.3 anzustrebende maximale Störschalldruckpegel in Räumen der Raumgruppe A
Zum LNA,Bau tragen z. B. die Zu- und Abluftanlagen von Klassenräumen bei, aber auch der Digestor (Abluftschrank im Fachraum Chemie). Diese Anlagen sind fest installiert. Zusätzlich im Raum betriebene (nicht mit dem Gebäude verbundene) Geräte, die als LNA,Betr zu messen und zu bewerten sind, sind z. B. Beamer oder interaktive Whiteboards (oder zur Coronazeit die dezentralen Raumluft-Filteranlagen). Einige Schulen haben in der Nach-Corona-Zeit auch dezentrale Frischluft-Fortluft-Anlagen erhalten.
Abbildung 4.3
Beispiel einer fest installierten dezentralen Frischluft-Fortluft-Anlage links vom
Whiteboard (LNA,Bau)
und eines Beamers über dem Whiteboard (LNA,Betr);
beide Schallquellen befinden sich in Tafelnähe.
Die Schallpegel aller dieser Anlagen sind nach DIN 18041 „am nächstbenachbarten Zuhörerplatz“ zu messen. Vielfach wird angenommen, dies sei der Sitzplatz in der vordersten Schülerinnen-Reihe. Dabei wird aber nicht beachtet, dass die Lehrerin vorne noch näher unter dem Beamer steht und auch alle Sprachbeiträge der Schülerinnen verstehen muss, und dass weiterhin auch die Schülerinnen bisweilen vorne an „der Tafel“ stehen, um ihre Erläuterungen schriftlich oder bildhaft darzustellen. Der erste Sitzplatz ist deshalb möglicherweise schon zu weit entfernt.
Bei den dezentralen
Raumluft-Filteranlagen war es zu Corona-Zeiten umgekehrt; sie
standen – je nach vorhandenem Platz – häufig weiter hinten, störten somit die Lehrerin nur wenig, dafür aber die hinten sitzenden Schülerinnen umso mehr. Zu den Schallpegelmessungen siehe
demnächst auch Kapitel 8.2.2 und 8.4.1. Die Auswirkungen zu hoher Störgeräuschpegel sind im Kapitel 5.7, Abbildung 5.7.3, genau beschrieben.
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