1    Ein paar Fragen vorweg

1.1     Wer kommt eigentlich zu mir?

1.2     Verkehrsanbindung und Zuwegung

1.3     Lage innerhalb des Gebäudes

1.4     Was ist zu tun?


Sie planen als HNO-Ärztin, Pädaudiologin, als Hörakustikerin oder in der Pädagogischen Audiologie, einen Audiometrieraum oder einen Raum zur Hörgeräte-Anpassung einzurichten oder Sie haben als Architektin den Auftrag, entsprechende Räume für ein Klinikum, eine HNO-Praxis oder eine Hörakustikerin zu planen? Im Folgenden werden diese Räume einheitlich als „Hörprüfräume“ bezeichnet. Bei solchen Aufgaben ist es sinnvoll, sich zu den speziellen Anforderungen vorab ein paar Gedanken zu machen. Etliche der Entscheidungen haben einerseits Auswirkungen auf die akustische Leistungsfähigkeit der Räume, andererseits aber auch auf die Baukosten. Und genau deshalb ist es sinnvoll, sich diese Gedanken vorher zu machen und nicht erst hinterher.

1.1     Wer kommt eigentlich zu mir?

Zu welchen Altersstufen gehören meine Besucherinnen? Kommen ausschließlich mobile junge Erwachsene? Damit ist nur selten zu rechnen, denn Hörschädigung ist zu einem großen Teil eine altersbegleitende Erscheinung. Deshalb kommen mit großer Wahrscheinlichkeit auch ältere in der Mobilität eingeschränkte Erwachsene. Durch das Neugeborenen-Hörscreening werden inzwischen auch Kinder mit Hörschädigung frühzeitig erkannt. Sie werden von ihren Eltern gebracht und teilweise auch von Geschwister-Kindern begleitet.

Während einige Patientinnen / Kundinnen auf Rollatoren, Rollstühle oder Unterarmstützen angewiesen sind, liegen andere noch im Kinderwagen oder sitzen in der (Zwillings)-Kinderkarre. Deren Eltern haben dann oft nicht die Hände frei, weil auch noch „dies und das“ für die zwischenzeitliche Versorgung benötigt wird. Deshalb sollten die Praxis / die Frühförderstelle / das Hörakustik-Fachgeschäft und natürlich auch der darin befindliche Hörprüfraum schwellenfrei erreichbar sein. Alle genannten Fahrzeuge sind im Folgenden „Mobilitätshilfen“.

Die Anforderungen gegen Schallübertragungen aus angrenzenden Räumen steigen, je näher an der Norm-Hörschwelle (bezogen auf guthörende Personen) gemessen werden muss. Wenn – zum Beispiel in einem Förderzentrum für Kinder mit Hörschädigung – regelmäßig recht hohe Hörverluste vorliegen, dann stören gelegentliche Geräuschübertragungen von außerhalb des Raumes das Messergebnis nur wenig. Wenn allerdings auch (noch recht) Guthörende oder Personen mit einem unbekannten Hörstatus zu untersuchen sind, dann dürfen nur extrem geringe Störgeräuscheinwirkungen auftreten, um das Messergebnis nicht zu verfälschen.

1.2     Verkehrsanbindung und Zuwegung

Je nach örtlicher Lage der HNO-Praxis / des Hörakustik-Fachgeschäftes / der Frühförderstelle ergeben sich ganz unterschiedliche Verkehrsanbindungen. Während in Krankenhäusern und Förderzentren häufig recht gute Bus- und Bahnanbindungen vorliegen und entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden sind, sind Praxen und Fachgeschäfte nicht immer in gleicher Weise gut erreichbar. In Abhängigkeit von dem zu erwartenden oder angestrebten Patientinnen- / Kundinnenkreis sind Fragen nach dem Abstand zu den nächsten ÖPNV-Haltestellen und zu öffentlichen Parkplätzen wichtig. Auch die Abwehr von Gefahren durch den (möglicherweise nicht gehörten) Fahrzeugverkehr ist zu bedenken und die Kinder (und Geschwister-Kinder) müssen dort gefahrlos aussteigen können.

Stehen die Patientinnen / Kundinnen dann vor dem Gebäude, so sind sie bei weitem noch nicht drinnen. Wenn ein Klingeltableau mit Gegensprechanlage angebracht ist, wie kommunizieren dann hochgradig schwerhörende Personen? Ist die Anlage schon „hörgerecht“? Hat der Türsummer am Eingang also auch eine optische Anzeige oder hat die Tür sogar einen automatischen Türöffner? Im letztgenannten Fall sieht man nicht nur, dass die Tür freigegeben ist, sondern sie öffnet sich sogar von selbst und Personen mit Mobilitätshilfen (und ggf. Geschwisterkinder) können problemlos hineingehen.

1.3     Lage innerhalb des Gebäudes

Hörakustik-Fachgeschäfte sind wohl fast immer ebenerdig angeordnet oder allenfalls über nur wenige Stufen erreichbar, falls nicht kann man sich bei Mobilitätseinschränkungen in den meisten Orten einfach eine anderen Hörakustiker wählen. HNO-Praxen und Frühförderstellen liegen dagegen häufig in höheren Geschossen und sind nur über Treppen zu erreichen. Ein Aufzug ist dann natürlich sehr hilfreich. Er muss groß genug sein, damit man ihn auch mit Mobilitätshilfen nutzen kann. Große Freitreppen-Anlagen mögen repräsentativ sein, für Rollstuhl- und Rollator-Nutzer sind sie unüberwindbar und für Eltern mit Kinderwagen/-karre und gegebenenfalls Geschwisterkindern sind sie zumindest ein erheblicher Stress-Faktor.

Die Besucherinnen müssen diese Mobilitätshilfen entweder in die Praxis mit hinein nehmen und benötigen einen Abstellplatz in der Nähe des Warte-Bereiches. Müssen diese Fahrzeuge „draußen“ bleiben, so ist ein entsprechend gesicherter Standort (mit Diebstahlschutz) notwendig.

Wenn Sie Besucherinnen / Kundinnen erwarten, welche Mobilitätshilfen benötigen, dann sollten Sie auch an ein für Alle nutzbares WC denken. Falls Sie Kinder zur Frühförderung erwarten, dann ist es günstig, wenn es in diesem WC-Bereich auch eine Wickel-Fläche gibt (gegebenenfalls platzsparend herunterklappbar angebracht).

Wenn der Hörprüfraum für die entsprechende Mitarbeiterin ein ständiger Arbeitsplatz ist, dann muss dieser über eine natürliche Belichtung verfügen und möglichst auch für eine zeitweise natürliche Belüftung geeignet sein. Da diese Zeiträume zum Lüften – je nach Auslastung – sehr kurz sein können, wird gegebenenfalls eine mechanische Belüftung benötigt. Wo wird dann die Lüftungsanlage eingebaut? Deren Geräuschdämmung ist genauso zu bedenken, wie auch mögliche Schallübertragungen von der Aufzugsanlage oder aus dem Treppenhaus (hier insbesondere Trittschall). Auch der Schallschutz des Fensters gegen Außenlärm ist wichtig.

Die Anordnung des Hörprüfraumes relativ zu anderen Räumen der eigenen Praxis wirkt sich auf die erforderlichen Schallschutz-Maßnahmen aus. Liegt der Raum günstig am Ende des Flures? Wo befindet sich das Wartezimmer (gegebenenfalls mit Spielecke)? Können in angrenzenden Räumen (Sanitärbereich, Laborräume oder Teeküche) laute Geräusche entstehen?

Abbildung 1-1: Beispiel für die Anordnung von Hörprüfräumen und Wartebereich in der HNO-Abteilung eines Klinikums, der Warteraum am Empfang (oben) ist möglichst weit von den Hörprüfräumen (unten) entfernt; der Flur dazwischen dient als Schallschleuse 

Abbildung 1-2: Beispiel für die Anordnung von Hörprüfräumen mit Zwischenflur als Schallschleuse und zwei räumlich getrennten Türebenen (einfacher)

Abbildung 1-3: Beispiel für die Anordnung von Hörprüfräumen direkt am Flur mit Doppeltüranlage (aufwendiger)

Schließlich ist auch zu bedenken, wo sich laute Nachbarräume anderer Mieterinnen befinden. Gerade in großen Gebäudekomplexen mit vielen Arztpraxen, Ladengeschäften, handwerklichen Betrieben, Gaststätten o. ä. und den zugehörigen haustechnischen Anlagen sind bisweilen deutlich wahrnehmbare Schallübertragungen vorhanden.

1.4     Was ist zu tun?

Nutzerinnenkreis festlegen,

räumliche Notwendigkeiten festlegen,

akustische Notwendigkeiten festlegen,

problematische Angrenzungen ermitteln


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