Sie kennen den Begriff „Mehrgenerationenhaus“? Ähnlich wie in solch einem Haus viele Menschen mit unterschiedlichen Bedarfen, Fähigkeiten und Kenntnissen unter einem Dach leben, wendet sich der folgende Text auch an Menschen, welche die Planung und den Bau von Hörprüfräumen unter ganz verschiedenen Aspekten betrachten: die Bauherrinnen, die Nutzerinnen (welche längst nicht immer dieselben sind), die Planerinnen und Fach-Planerinnen, die Lieferfirmen, Handwerks-Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen. Die ausführenden Personen auf der Baustelle sind oft nicht diejenigen, mit denen man die Planung sorgfältig durchgesprochen hat. Verständigungs- und Verständnisprobleme auf der Baustelle haben nicht immer etwas mit dem Hörstatus der Baulärm-geplagten Leute vor Ort zu tun, auch nicht mit deren IQ, sondern oft mit Sprachbarrieren. Deshalb ist eine genaue und nachvollziehbare Planung „von vorne bis hinten“ unumgänglich, insbesondere, wenn es – wie hier – um sehr hochwertige Anforderungen geht. Eine gute Skizze ist häufig verständlicher als eine ausführliche Beschreibung.
Die Kapitel 1 bis 5 richten sich an die Bauherrinnen- und Nutzerinnen-Seite, denn hier werden für unterschiedliche Anwendungsfälle die jeweils geltenden Anforderungen beschrieben. Legen Sie Ihre Wünsche und die daraus resultierenden Anforderungen gemeinsam mit den Planerinnen und Unternehmerinnen schriftlich fest. Das Wort „Vertrag“ kommt von vertragen, nicht von streiten. Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Baumaßnahme wird dann ggf. noch das Kapitel 10 mit Hinweisen zur messtechnischen Überprüfung des Erfolges für die Bauherrinnen- und Nutzerinnen wichtig.
Die Kapitel 4 bis 8 richten sich an die Planerinnen und die Kapitel 4 und 9 vorrangig an die Fach-Planerinnen. Sinnvoll ist aber natürlich immer wieder, wenn die Eine auch über die Notwendigkeiten der Anderen (zumindest ansatzweise) Bescheid weiß. Dann werden nämlich die gegenseitigen Abstimmungen einfacher. Auch bei den verschiedenen in diesen letztgenannten Kapiteln behandelten Aspekten sind immer wieder Entscheidungen der Nutzerinnen gefragt.
Bereits lange vor der Idee zu dieser Ausarbeitung habe ich damit begonnen, Materialien für verschiedene Texte und Gutachten zu sammeln. Damals habe ich noch wenig Sorgfalt für den Nachweis der einzelnen Quellen „verschwendet“ und jetzt kann ich die nicht mehr alle wiederfinden. Deshalb halten einige Zitate einer wissenschaftlichen Nachprüfung nicht stand. Wenn Ihnen, liebe Leserinnen, zu der einen oder anderen bisher nicht belegten Stelle die zugehörige Quelle bekannt ist, dann informieren Sie mich bitte und ich arbeite das umgehend in die Online-Fassung mit ein.
An etlichen Stellen sind Produktbezeichnungen beispielhaft angegeben. Das sind solche Produkte, mit denen ich an verschiedenen Stellen bereits gearbeitet habe und deren Qualität ich kenne. Das bedeutet aber nicht, dass andere, hier nicht namentlich aufgeführte (und mir vielleicht noch unbekannte) Produkte nicht auch geeignet sein können. Am einfachsten lässt sich das über entsprechende Prüfzeugnisse nachweisen, welche die Hersteller vorlegen können. Denken Sie aber bitte auch immer daran, dass Qualität nicht nur einen Wert, sondern im Allgemeinen auch einen Preis hat.
Viele Architektinnen und Lieferantinnen haben mich mit Planunterlagen der jeweiligen Bauvorhaben sowie mit weiteren Informationen versorgt. Sie wurden teilweise sogar extra noch einmal für mich so bearbeitet, dass die mir wichtigen Stellen gut erkennbar sind. Für diese umfangreiche Unterstützung bedanke ich mich ebenso herzlich wie für die sorgfältige Durchsicht und mehrfache Korrektur des Manuskriptes durch wieder andere Personen.
Wenn Sie für Ihre eigenen Planungen gern die eine oder andere Skizze im Maßstab 1:1 haben möchten, dann schreiben Sie mir bitte und Sie erhalten die recht zeitnah zum Ausdrucken in DIN-A3-Größe. Ich freue mich sehr darüber, wenn Sie die Abbildungen für nachahmenswert halten und kommentiere das gern mit
„Imitation ist die reinste Form der Anerkennung“.
Bitte bedenken Sie aber, dass die hier vorliegenden Beschreibungen natürlich keine Besonderheiten Ihres aktuellen Einzelfalles berücksichtigen können. Dazu ist vielmehr jeweils eine projektbezogene Beratung sinnvoll. Entsprechend können hieraus auch keine Haftungsgründe abgeleitet werden.
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