7.1 Wände zu Nachbarräumen und zum Flur
7.2 Schalldämmende Vorsatzschalen vor Massivwänden
7.3 Geschossdecke über dem Hörprüfraum, schalldämmende Unterdecke
7.4 Hinweise zur Materialwahl
7.4.1 Einfachständer- oder Doppelständer-Bauweise
7.4.2 Platten zur Beplankung von Wänden und Decken
7.4.3 Schalldämpfung in den Hohlräumen
7.5 Kann man eine Schallschleuse schaffen? Zugangstür(en)
7.5.1 Zugang mit Schallschleuse, zwei Einzeltüren
7.5.2 Zugang ohne Schallschleuse, Doppeltür-Anlage
7.5.3 Türschwellen
7.5.4 Luftdruckausgleich bei einer Doppeltür-Anlage
7.6 Fußboden unter dem Raum und im Flur, Trennung der Estriche,
7.7 Fassade und Fenster
7.8 Lüftungskanäle
7.9 Heizung
7.10 Weitere Maßnahmen mit Auswirkungen auf den Schallschutz
7.11 Was ist zu tun?
Der Hörprüfraum ist allseitig vom umgebenden Baukörper abzutrennen. Auf diese Weise entsteht an der Decke, am Fußboden, an den Wänden sowie bei den Fenstern und Türen jeweils ein doppelschaliges Bauteil, bei dem die innere Schale von der äußeren konstruktiv getrennt ist. Die Fugen zwischen den Bauteilen sollen so übersichtlich wie möglich verlaufen, so dass sie von allen Gewerken ausgeführt bzw. schallbrückenfrei fortgesetzt werden können. Mit dieser „Raum-in-Raum-Bauweise“ entsteht quasi eine freistehende „Schallschutz-Käseglocke“ innerhalb des Raumes.
Bevor es ans Bauen geht sind ein paar grundlegende Planungsschritte für die Anordnung der Bauteile und deren Reihenfolge notwendig. Je nachdem, ob der Hörprüfraum in einen bereits vorhandenen Raum hineingestellt wird oder ob auch die Umschließungswände zu erstellen sind, ergeben sich nämlich unterschiedliche Reihenfolgen. Dabei gilt prinzipiell der Grundsatz, dass das vorrangig schalltrennende Bauteil als erstes eingezogen wird, während dann die ergänzenden (flankierenden) Bauteile dagegen stoßen.
Für einen Massivbau mit ebenfalls bereits vorhandenen massiven Raumtrennwänden bedeutet das, dass – in Ergänzung zu dem bereits vorhandenen schwimmenden Estrich auf dem Fußboden, welcher von der Rohdecke darunter bereits durch die Dämmschicht getrennt ist – unterhalb der Geschossdecke zunächst auch eine elastisch abgehängte schalldämmende Unterdecke eingezogen wird. Anschließend werden die schalldämmenden Vorsatzschalen zwischen dem Fußboden und der Unterdecke eingespannt und haben dadurch keine Berührung zum vorhandenen Baukörper.
Bei einem Gebäude mit leichtem Innenausbau aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten werden dagegen zunächst die Raumtrennwände erstellt und anschließend raumweise der schwimmende Estrich auf dem Fußboden und die schalldämmende Unterdecke unter der Stahlbetondecke eingebracht.
Vielfach sind bei bestehenden Gebäuden einige Wände in massiver Bauweise bereits vorhanden (z. B. zum benachbarten Mietbereich), während zur Abtrennung von Räumen innerhalb des eigenen Mietbereiches die Montagewände erst noch erstellt werden müssen. Mindestens die Fassaden-Wand ist fast immer massiv ausgeführt. Wollte man das oben beschriebene „prinzipiell richtige“ Prinzip konsequent durchziehen, so müssten einige Montagewände als erste und in gleicher Bauart zu errichtende Vorsatzschalen als letzte Elemente eingebracht werden. Das ergibt einen sehr unübersichtlichen Bauablauf mit ebenfalls sehr unübersichtlichen Trennfugen und Bauteil-Anschlüssen. Dadurch besteht die Gefahr, ungewollt doch Schallbrücken herzustellen. In solch einem Fall ist es günstiger, alle in Montagebauweise zu errichtenden Bauteile (also die Trennwände und auch die Vorsatzschalen) als erstes einzubringen und erst anschließend den schwimmenden Estrich und die abgehängte schalldämmende Unterdecke einzubauen. Bei den nachstehenden Beschreibungen wird deshalb von dieser (übersichtlicheren) Reihenfolge ausgegangen.
Da mit einer konsequent doppelschaligen Bauweise auch die Schallübertragungen entlang flankierender Bauteile unterbrochen werden, ist prinzipiell für die geschlossenen Wand- und Deckenflächen mit sehr hohen Bau-Schalldämm-Maßen von R’w,B = 60 dB oder mehr zu rechnen. Für die Außenfenster wird ein Schalldämm-Maß in der Größenordnung von Rw,B = 50 dB erreicht werden. Bei der Doppeltüranlage wird für eine sachgerechte Ausführung eine Pegeldifferenz vom Flur zum Audiometrieraum von etwa ΔL ≥ 50 dB angestrebt. Hier sind aber die Einflüsse zweier Nebenwege kritisch, einerseits die eines nicht sachgerecht getrennten schwimmenden Estrichs (häufiger als man zunächst glauben will) und andererseits die von Kanälen für die Zu- und Abluft.
Wenn sich bei den folgenden Bauteil-Beschreibungen einzelne Textpassagen fast wörtlich wiederholen, so geschieht das mit voller Absicht. Wenn Sie nämlich später noch einmal an einzelnen Stellen nachschlagen, dann können Sie den Text durchgängig im Zusammenhang lesen, ohne immer noch wieder an andere Stellen verwiesen zu werden. Auch für die Erstellung von Ausschreibungs-Texten ist diese Vorgehensweise hilfreich. Aus dem gleichen Grund sind auch gewisse Textpassagen zur baulichen und zur haustechnischen Ausstattung/Ausführung sowohl bei den Ausbaumaßnahmen als auch bei der Haustechnik vorhanden. Damit sollen die gegenseitigen Abhängigkeiten klarer aufgezeigt werden.
Spezielle bauliche Bedingungen, z. B. besonders leichte, hochporosierte Massivwände, besonders große Rohbau-Höhen oder besonders beengte Platzverhältnisse erfordern Speziallösungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann. In solchen Fällen ist die Hilfestellung eines Beratenden Ingenieurs für Akustik, ggf. in Abstimmung mit anwendungstechnischen Beratern der Industrie, heranzuziehen.
7.1 Wände zu Nachbarräumen und zum Flur
Als erstes werden die Wände zum Flur und die Trennwände zu den Nachbarräumen in Montagebauweise mit Doppelständer-Konstruktion mit jeweils doppelt beplankten Gipskarton- oder Gipsfaserplatten errichtet, Typbezeichnungen W115 oder 1S32. Alle Wände reichen vom Rohfußboden bis zur Rohdecke.
Tabelle 7-1: Doppelständer-Raumtrennwände ≥155 mm
Tabelle 7-2: Doppelständer-Flurwand 210 mm bzw. 260 mm
Die Trennwände sind in Form von freistehenden Fachwerken aus Metallständern zu errichten. Zunächst werden auf dem Rohfußboden Schwellen und an der Rohdecke Rähme (UW-Profile) unter Zwischenlage von 10 bis 12 mm dicken Mineralfaser-Trittschalldämmstreifen angeschraubt, wobei diese um etwa die Hälfte zusammen zu pressen sind. Die Verwendung von offenporigen Schaumstoffstreifen ist dann zulässig, wenn diese eine Ausgangsdicke von ebenfalls ca. 10 mm aufweisen. Sie sind jedoch mindestens auf ein Drittel bis ein Viertel zusammenzupressen. Der von einigen Herstellern angebotene „Trennwandkitt“ kann vielfach nicht alle Unebenheiten des Rohbaus ausgleichen, insbesondere, wenn „Tropfnasen“ an den Stößen der Deckenschalungen vorhanden sind.
Zwischen Schwelle und Rähm werden die Ständer (CW-Profile) eingespannt. Bei den Doppelständer-Raumtrennwänden werden die Ständer im gegenseitigen Abstand von ≥5 mm errichtet, das Gleiche gilt allgemein auch bei den doppelschaligen Flurwänden. Wenn aber Doppeltüranlagen ohne Schallschleuse gebaut werden, dann sollte der gegenseitige Ständerabstand ≥10 mm betragen, weil damit ein leichterer Luftdruckausgleich möglich ist. Genaueres wird weiter unten noch beschrieben,
Prinzipiell stehen beide Ständer frei nebeneinander. Bisweilen wollen die Ausbau-Unternehmer sie aber mit Blechlaschen koppeln. Begründet wird das mit Bewegungen der einzelnen Wandschalen, wenn sich jemand dagegen lehnt. Dann könnten die Bleche der Ständer gegeneinanderschlagen und klappern. Bei der typischen Nutzung als Hörprüfraum wird sich niemand gegen die Wände lehnen oder gar dagegen fallen. Das ist eher in Räumen mit großen Menschenansammlungen zu erwarten. Ein Klappern kann man aber auch leicht verhindern, indem auf Schulterhöhe ca. 20 cm lange selbstklebende Moosgummistreifen auf die zuerst errichteten Profile geklebt werden. Wer „ganz sicher gehen“ will, kann auch körperschallgedämmte Abstandhalter verwenden, z. B. DANO® Schall-Fix.
In die Hohlräume werden Mineralwolle-Trennwandplatten einem längenspezifischen Strömungswiderstand zwischen 5 und 50 kNs/m4 in 2 x 40 mm Dicke eingestellt, z. B. Steinwolleplatten, Typ Sonorock, Fabrikat Deutsche Rockwool, oder Glaswolleplatten, Typ Akustic TP 1, Fabrikat Isover Saint-Gobain. Als Plattenmaterial für die Beplankung werden schwere 2 x 12,5 mm dicke Gipskartonplatten (Knauf Silentboard oder Rigips die Blaue) oder Gipsfaserplatten (Fermacell) vorgeschlagen. Auch die Beplankungen sind vom Fußboden, der Decke und den seitlichen Wänden mit den oben genannten Dämmstreifen elastisch zu trennen.
Während die Ständer bei den Raumtrennwänden typischerweise in 2 x CW 50/50/06 ausreichend sind (Einbaubereich I nach DIN 4103-1, Wände von Räumen mit geringer Menschansammlung), erhalten die Flurwände Ständer in Breiten von 2 x CW 75/50/06. An den Türen sind verstärkte Profile (UA-Profile, Blechstärke 2,0 mm anstatt 0,6 mm) anzuordnen, um das hohe Gewicht der Schallschutztüren dauerhaft schadlos abtragen zu können. Sofern keine Schallschleuse eingebaut werden kann, sondern eine Doppeltüranlage notwendig wird, sollte man sogar Ständer in 2 x CW 100/50/06 vorsehen. Dann erhöht sich die Gesamt-Wanddicke auf 260 mm (mit einem entsprechend breiteren lichten Abstand zwischen den Türblättern). Zwischen diesen Ständern sind im Türsturz-Bereich Riegel als Kämpfer in gleicher Materialdicke einzubauen und ggf. zu verschweißen. Durch ein Verschweißen der Ständer mit dem Riegel jeder einzelnen Wandschale darf aber keine Verbindung (Schallbrücke) zwischen den beiden Wandschalen entstehen. Gegebenenfalls kann man die oben erwähnten körperschallgedämmten Abstandhalter verwenden. Die Unterkonstruktionen bilden dann in der Ansicht jeweils die Form eine „H“, allerdings mit einem sehr hoch angeordneten Querstrich.
An den Wänden sind an zahlreichen Stellen schallabsorbierende Innenauskleidungen zu montieren. Möglicherweise sollen an auch einige Regale oder Schränke angehängt werden. Um hierfür einen festen Montageuntergrund zu schaffen, sind bei Beplankungen aus Gipskartonplatten zwischen den CW-Ständern in entsprechender Höhe Holzriegel einzubauen, an denen später die Montage erfolgen kann. Hierzu ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Nutzern erforderlich. Bei Beplankungen aus Gipsfaserplatten sind solche Verstärkungen im Allgemeinen entbehrlich, weil die zulässigen Auszugskräfte für die entsprechenden Schrauben deutlich höher sind, insbesondere bei der Verwendung von Hohlraum-Metall-Spreizdübeln, z. B. von Fischer oder Tox.
Zur Kabel-Einführung vom Flur in den Hörprüfraum ist knapp unterhalb der Stahlbeton-Rohdecke ein etwa 30 cm langes Leerrohr einzubauen und außenseitig rundum zu den Wandbeplankungen abzudichten. Dieses Leerrohr wird nach dem Einführen der Kabel von der Flurseite her mit offenporigem Schaumstoff verstopft. Die Lage des Rohres ist an die Position des weiter unten noch beschriebenen raumseitigen vertikalen Kabelkanales anzupassen, typischerweise in der Nähe des schlossseitigen Zargenschenkels der Tür. Durch diese Anordnung sind die Kabel bei der Montage und beim Einfädeln in den Kanal gut zu erreichen. Die Nennweite dieses Leerrohres ist durch den Elektroplaner nach der Anzahl der einzuführenden Kabel anzugeben. Bei vorkonfektionierten Kabeln ist bei der Dimensionierung des Leerrohr-Durchmessers auch die Größe der an den Kabeln angebrachten Stecker (einschließlich eines bereits teilweise gefüllten Rohres) zu bedenken.
7.2 Schalldämmende Vorsatzschalen vor Massivwänden
In Ergänzung zu den Raumtrennwänden und der Flurwand werden – zur Vermeidung von Körperschall-Abstrahlungen aus dem Gebäude – auch die massive Fassade und ggf. weitere Massivwände mit schalldämmenden Vorsatzschalen aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten mit doppelten Beplankungen verkleidet. Diese Vorsatzschalen schließen seitlich an die zuvor errichteten Raum- und Flurtrennwände an. Alle Vorsatzschalen reichen wiederum vom Rohfußboden bis zur Rohdecke.
Tabelle 7-3: Vorsatzschalen vor der Fassade und weiteren Massivwänden
Abbildung 7-2: Prinzip Detail einer doppelt beplankten schalldämmenden Vorsatzschale (© Fermacell), ca. 10 mm Abstand von der Massivwand
Die Vorsatzschalen sind in Form von freistehenden Fachwerken aus Metallständern getrennt von dem Massivwänden zu errichten. Zunächst werden auf dem Rohfußboden Schwellen und an der Rohdecke Rähme aus UW-Profilen unter Zwischenlage von 10 bis 12 mm dicken Mineralfaser-Trittschalldämmstreifen angeschraubt, wobei diese um etwa die Hälfte zusammenzupressen sind. Die Verwendung von offenporigen Schaumstoff-Streifen ist dann zulässig, wenn diese eine Ausgangsdicke von ebenfalls ca. 10 mm aufweisen. Sie sind jedoch mindestens auf ein Drittel bis ein Viertel zusammenzupressen. Der von einigen Herstellern angebotene „Trennwandkitt“ kann nicht immer alle Unebenheiten des Rohbaus ausgleichen, insbesondere, wenn „Tropfnasen“ an den Stößen der Deckenschalungen vorhanden sind.
Wenn Heizkörper (und keine Fußbodenheizung) verwendet werden, dann müssen sie an der Wand hängen. In die Unterkonstruktion der schalldämmenden Vorsatzschale ist in entsprechender Höhe eine Haltekonstruktion (Holzbohle o. ä.) einzufügen. Stand-Heizkörper mit Konsolen auf dem Rohfußboden sind wegen der erforderlichen Schallbrückenfreiheit keinesfalls zulässig.
Zwischen Schwelle und Rähm werden die CW-Ständer eingespannt. In die Hohlräume werden Mineralwolle-Trennwandplatten in 2 x 40 mm Dicke eingestellt. Der längenspezifische Strömungswiderstand soll zwischen 5 und 50 kNs/m4 betragen, z. B. Steinwolleplatten, Typ Sonorock, Fabrikat Deutsche Rockwool, oder Glaswolleplatten, Typ Akustic TP 1, Fabrikat Isover Saint-Gobain. Als Plattenmaterial für die Beplankung werden schwere Gipskartonplatten in 2 x 12,5 mm Dicke (Knauf Silentboard oder Rigips die Blaue) oder Gipsfaserplatten (Fermacell) vorgeschlagen. Die Vorsatzschalen einschließlich der Beplankungen sind auf dem Fußboden, an der Decke und an den seitlichen Wänden mit den genannten Dämmstreifen elastisch anzuschließen. An der Außenwand sollte raumseitig auf die erste Lage der Beplankungen eine Dampfsperre aufgeklebt/aufgeheftet werden, um der Taupunktverlagerung entgegenzuwirken. Anschließend wird die zweite Beplankung aufgeschraubt, sodass die Dampfsperre gegen Beschädigungen geschützt ist. Bisweilen wird eingewendet, die Dampfsperre werde durch die Schrauben perforiert. Das ist zwar zunächst richtig, aber ein dampfdurchlässiges Loch entsteht erst, wenn die Schraube wieder entfernt wird. So lange verschließt die Schraube das Loch.
Abbildung 7-3: beispielhafte Skizze der Vorgaben für die Wandstellungen, Anschlüsse und Trennfugen des Raumes nach Abbildung 1-3
An den Wänden sind an zahlreichen Stellen schallabsorbierende Innenauskleidungen zu montieren. Möglicherweise sollen an auch einige Regale oder Schränke angehängt werden. Um hierfür einen festen Montageuntergrund zu schaffen, sind bei Beplankungen aus Gipskartonplatten zwischen den CW-Ständern in entsprechender Höhe Holzriegel einzubauen, an denen später die Montage erfolgen kann. Hierzu ist eine frühzeitige Abstimmung mit den Nutzern erforderlich. Bei Beplankungen aus Gipsfaserplatten sind solche Verstärkungen im Allgemeinen entbehrlich, weil die zulässigen Auszugskräfte für die entsprechenden Schrauben deutlich höher sind, insbesondere bei der Verwendung von Hohlraum-Metall-Spreizdübeln, z. B. von Fischer oder Tox. Man kann also auch später noch entscheiden, wo Gegenstände angebracht werden sollen.
7.3 Geschossdecke über dem Hörprüfraum, schalldämmende Unterdecke
Für den Schutz gegen Körperschall-Abstrahlungen (z. B. Trittschall aus dem darüberliegenden
Geschoss, Maschinengeräusche aus einer über dem Hörprüfraum angeordneten Technikzentrale, Türklappen in Nachbarräumen, Arbeitsgeräusche in angrenzenden Räumen und dergleichen) ist in
dem Hörprüfraum der Einbau einer abgehängten
schalldämmenden Unterdecke zwischen den allseits bereits stehenden Montagewänden notwendig. Hierfür sind Deckenprofile CD 27/60/06 mm als Grundlattung/Traglattung unter Verwendung
schallentkoppelter Abhänger (z. B. Kunkel,
Müpro,
Protektor, Richter) und einer kreuzweise dazu
angeordneten Lage als Feinlattung anzubringen. Bei Überkopf-Anbringung von Gipskarton- oder Gipsfaserplatten darf der Achsabstand der Grundlattung maximal 100 cm und der der Feinlattung
maximal 42 cm betragen (125/3 cm). Auf diese Unterkonstruktion sind 40 mm dicke Mineralfaserplatten aufzulegen. Siehe hierzu die
Abbildung 7-4.
Abbildung 7-4
Schalldämmende Unterdecke aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten
mit elastischem Abhänger und
schallabsorbierender Auflage
aus 40 mm Mineralwolle
Wenn der Hörprüfraum eine mechanische Belüftung erhalten soll/muss, dann sollte man die Grundlattung senkrecht zu derjenigen Wand ausrichten, durch die der Lüftungskanal in den Raum eintritt, also typischerweise senkrecht zur Flurwand. Die Feinlattung liegt um 27 mm tiefer und diesen Platz kann man für den Lüftungskanal und (insbesondere) die Telefonie-Schalldämpfer gewinnen. Weitere Hinweise dazu folgen im Kapitel 7.8.
Abschließend sind schwere Gipskarton- oder Gipsfaserplatten in Doppellage an dieser Unterkonstruktion so zu befestigen, dass sie im Randbereich eine ausreichend breite Fuge zur Versiegelung erhalten (rechteckiger Querschnitt der Versiegelungsmasse, Zwei-Flanken-Haftung). Durch diese Unterdecke werden auch die Deckenanschlussfugen der Montagewände abgedeckt und somit schalltechnisch gesichert.
Die gesamte schalldämmende Unterdecke des Raumes ist vollflächig als geschlossene Fläche ohne Durchbrüche (außer zur Durchführung der Lüftungskanäle) herzustellen. Kabel der Deckenlampen sind unterhalb der schalldämmenden Unterdecke im Hohlraum über der im Kapitel 8.1 beschriebenen schallabsorbierenden Decke zu verziehen. Die Einspeisung kann über den im Kapitel 9.3 beschriebenen senkrechten Kabelkanal neben der Tür erfolgen. In diesen wird auch der zugehörige Lichtschalter eingebaut. Neben dem Durchstoßpunkt des Kabelkanales ist in der hier beschriebenen schalldämmenden Unterdecke eine Revisionsöffnung erforderlich, um auch später noch (von dem im Kapitel 9.1 genannten Leerrohr im Deckenhohlraum) Kabel einführen zu können. Die Deckenplatten der unten noch beschriebenen raumakustischen Unterdecke im sichtbaren T-Schienen-System können an jeder Stelle (fast) problemlos herausgenommen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Revisions-Klappe nicht größer als etwa 50 cm x 50 cm sein darf, damit sie problemlos durch das 62,5-cm-Deckenraster bis unten durchschlagen kann. Auch das setzt aber einen abgestimmten Einbau der Revisionsklappe an der richtigen Stelle relativ zum Deckenraster der schallabsorbierenden Decke voraus.
Rechteckige Lüftungskanäle sollte man zur Platzersparnis eher breit als hoch bemessen. Sie sind so knapp wie möglich unter der Rohdecke zu montieren. Häufig werden zur Belüftung einzelner Räume Rundrohre mit ebenfalls runden Telefonieschalldämpfern verwendet. Unter der tiefsten Stelle ergibt sich dann folgende Höhen-Entwicklung der schalldämmenden Unterdecke:
Tabelle 7-4 Schalldämmende Unterdecke, Standard-Schichtenfolge
Die Mineralfaserplatten zur Hohlraumdämpfung müssen nicht unbedingt auch unterhalb der Installationen eingebracht werden, sondern eine Verlegung seitlich davon im übrigen Deckenhohlraum reicht aus. Auch hiermit kann wiederum etwas Höhe eingespart werden.
Wenn der Hörprüfraum so im Gebäude angeordnet ist, dass er durch die zeitweilig geöffneten Fenster belüftet werden kann und man somit auf eine mechanische Lüftungsanlage verzichten kann, dann kann man Höhe einsparen und mehr freien Luftraum schaffen. Hierfür bietet sich eine sogenannte „Direktmontage“ nach Abbildung 7-5 mit schallentkoppelten Direktabhängern (z. B. Knauf) an.
Abbildung 7-5:
Schalldämmende Unterdecke aus Gipskarton- oder Gipsfaserplatten an schallentkoppelten Direktabhängern, 100 mm Hohlraum (ohne Platz für Lüftungskanal), 40 mm Mineralwolle
7.4 Hinweise zur Materialwahl
7.4.1 Einfachständer- oder Doppelständer-Bauweise
Bisweilen wird von den Trockenbauunternehmern vorgeschlagen, zur Kostenersparnis anstelle der aufwändigen Doppelständer-Konstruktion lediglich Einfachständer zu verwenden, insbesondere dann, wenn im übrigen Gebäude ohnehin mit Einfachständer-Wänden gearbeitet wird. Begründet wird dies damit, dass deren Schalldämmung mit den seit dem Jahr 2000 entwickelten neuen Gipskarton-Plattentypen denen der Doppelständerwände entspreche. Tatsächlich stimmt das aber nicht. Vielmehr werden dabei die folgenden Aspekte vernachlässigt:
Die im Prüfstand ermittelten Schalldämm-Maße der Trennwände werden mit unterdrückten Flankenübertragungen gemessen. Deshalb lauten die Bezeichnungen in den Hersteller-Katalogen zu den Rechenwerten auch Rw,R und nicht R‘w.
Tatsächlich erreichen moderne Wandkonstruktionen mit einem 100 mm breiten Ständer im Prüfstand Schalldämm-Maße, welche zum Teil deutlich über Rw,R = 60 dB hinausgehen. So gibt zum Beispiel die Firma Knauf bei einer Beplankung mit Gipskarton-Bauplatten einen Rechenwert des Schalldämm-Maßes von Rw,R = 56 dB an, mit Piano-Platten Rw,R = 62 dB, mit Diamantplatten Rw,R = 65 dB und mit Silent-Board sogar bis Rw,R = 67 dB. Doppelständerwände etwa gleicher Dicke bei 2 x 50/5/50 mm erreichen aber bis Rw,R = 71 dB.
Dieser nur relativ geringe Zuwachs an Luftschalldämmung zwischen Einfach- und Doppelständerwänden im Prüfstand ist aber nicht der Grund für die Vorgabe, die Umfassungswände von Hörprüfräumen in Doppelständer-Bauweise herzustellen. Die Schalldämmung im Prüfstand und am Bau unterscheidet sich nämlich dadurch, dass am Bau die flankierende Schall-Übertragung in ähnlicher Weise unterdrückt werden muss, wie sie im Prüfstand aufgrund einer entsprechenden baulichen Konstruktion ohnehin vorhanden ist. Man muss also durch entsprechende Trennfugen auch am Bau dafür sorgen, dass nur minimale Schallanteile links und rechts an der jeweiligen Trennwand vorbei, über die Trennwand hinweg oder unter ihr hindurch erfolgen. Insbesondere auf den letztgenannten Schallanteil der horizontalen Trittschall-Übertragung wird weiter unten noch ausführlich eingegangen. Für die Abtrennung der jeweils linken und rechten Flanken ist der Trennfugen-Verlauf durch eine entsprechende Detaillierung der Ständer-Positionen nicht nur vorab zu planen, sondern anschließend vom Handwerker auch in der geplanten Weise umzusetzen. Siehe z. B. Abbildung 7-3.
Auf diese Weise, dass eine freistehende, rundum vom übrigen Baukörper getrennte „Schallschutz-Käseglocke“ hergestellt wird, werden nicht nur Luftschall-Übertragungen auf den flankierenden Wegen, sondern auch Körperschall-Einstrahlungen „von irgendwo aus dem Gebäude“ (zum Beispiel Türen-Klappen in benachbarten Räumen, Sanitärgeräusche und dergleichen) gedämmt. Verzichtet man aber darauf, diese Doppelschaligkeit konsequent allseitig umzusetzen, dann wird ein Großteil des angestrebten Schallschutzes zunichte gemacht.
7.4.2 Platten zur Beplankung von Wänden und Decken
Für die Beplankungen der Wände und Vorsatzschalen wurden oben parallel jeweils Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten genannt. Im Laufe der vergangenen Jahre haben sich die schalltechnischen Eigenschaften weitgehend aneinander angeglichen. Das war nicht immer so. Etwa 1999 wurde festgestellt, dass die damaligen Gipskartonplatten nicht mehr die flächenbezogene Masse hatten, welche in den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts üblich und in der Schallschutz-Norm DIN 4109:1989 zugrunde gelegt worden war. Sie waren vielmehr deutlich leichter geworden und hatten schlechtere Schallschutz-Eigenschaften. Genaueres dazu ist zwei eigenen Veröffentlichungen aus dem Jahre 2000 zu entnehmen.
Anders als bei den schalltechnischen Eigenschaften unterscheiden sich aber die mechanischen heute noch immer, teilweise deutlich. Das führt auch zu unterschiedlichen Verarbeitungsregeln und dadurch ergeben sich wiederum für verschiedene Handwerker-Gruppen ganz unterschiedliche „Vorlieben“ für den einen oder den anderen Werkstoff. Trockenbauer arbeiten generell lieber mit Gipskartonplatten, Tischler/Schreiner und Zimmerleute vorrangig mit Gipsfaserplatten.
Im Zuge der Entwicklung zur Angleichung der schalltechnischen Eigenschaften von Gipskartonplatten an die Gipsfaserplatten haben die Hersteller Knauf und Rigips zahlreiche unterschiedliche Plattentypen entwickelt, von der normalen Bauplatte über die schwereren Platten „Silent-Board“ und „die Blaue“ bis zu der schweren und gleichzeitig stabilen Diamant-Platte. Weiterhin gibt es spezielle Platten für Brandschutz und mit Feuchtraum-Eignung. Bei den Gipsfaserplatten (Fermacell) gibt es dagegen einen einzigen Plattentyp, welcher alle erforderlichen Eigenschaften abdeckt.
Tabelle 7-5
Gegenüberstellung der Eigenschaften (Vor- und Nachteile) von Gipskartonplatten / Gipsfaserplatten
In großen Bauvorhaben, zum Beispiel einem Krankenhaus mit HNO-Abteilung oder einer Förderschule für Kinder mit Hörschädigung bestehen spezielle Schallschutz-Anforderungen oft nur bei wenigen Räumen. Dann müssen auch nur dort die hochwertigen schweren Platten eingesetzt werden. Die Überwachung des Einbaus der richtigen Platten auch an der richtigen Stelle ist damit oft nicht einfach. Hilfreich ist dann die Verwendung der in der Oberfläche blau eingefärbten Platten der Firma Rigips. Dort sieht man auf den ersten Blick, dass tatsächlich „die Blaue“, und damit die schwere Platte, als Beplankung angebracht wurde. Gipsfaserplatten haben generell das erforderliche Gewicht.
7.4.3 Schalldämpfung in den Hohlräumen
In die Wände und Wand-Vorsatzschalen sind zur Hohlraumdämpfung Mineralfaserplatten einzustellen. Entsprechende Auflagen sind auch auf der schalldämmenden Unterdecke notwendig. Hierbei ist es ohne Belang, ob Platten aus Glaswolle oder aus Steinwolle verwendet werden. Sie müssen für eine gute schalldämpfende Wirkung lediglich die Anforderung erfüllen, dass ihr längenbezogener Strömungswiderstand zwischen 5 und 50 kNs/m4 (entsprechend 5 und 50 kPa/m²) beträgt. Dieser Strömungswiderstand ist von der Größe der Hohlräume zwischen den Fasern abhängig. Je größer die Hohlräume, je mehr Luft also in den Platten, desto leichter sind diese und umgekehrt. Somit ist das Gewicht (die sogenannte „Rohdichte“) der Platten ein gewisser Hinweis auf die Größe des Strömungswiderstandes. Das Gewicht der Platten ist viel einfacher zu ermitteln als der Strömungswiderstand. Darüber hinaus wird es auch zur Festlegung der Brandschutz-Eigenschaften von Wandkonstruktionen benutzt. Deshalb werden Mineralfaserplatten häufig nach der Rohdichte ausgeschrieben. Wenn man sicher sein will, dass damit auch der erforderliche längenbezogene Strömungswiderstand vorliegt, dann sollte man für die Materialien folgende Rohdichten vorgeben:
Tabelle 7-6 Gegenüberstellung der Standard-Rohdichten von Mineralfaserplatten für ausreichend hohen Strömungswiderstand
Beide Hersteller (und auch etliche andere) bieten sogenannte „Trennwand-Platten“ an. Sie sind vorrangig dafür gedacht, zwischen den Ständern von Montagewänden eingestellt zu werden. Das gleiche Material kann man aber durchaus auch als Hohlraumdämpfung auf der schalldämmenden Unterdecke verwenden. Diese Platten haben nicht nur den erforderlichen längenbezogenen Strömungswiderstand. Sie sind darüber hinaus auch so stabil, dass sie nicht im Laufe der Jahre zwischen den Ständern zusammensacken. Für eine gute schalldämmende Wirkung von leichten Trennwänden sollte die Hohlraumfüllung mit Mineralwolle etwa 80 % der Hohlraumtiefe betragen. Auf die schalldämmende Unterdecke sind mindestens 40 mm dicke Mineralwolle-Platten (weitgehend) vollflächig aufzulegen.
Bisweilen werden gegen die Verwendung von Mineralfaser-Platten Bedenken geäußert und mit einer von ihnen ausgehenden Krebs-Gefahr begründet. Anders als natürliche Mineralfasern (z. B. Asbest) gehen von künstlichen Mineralfasern (KMF) aber keine derartigen Gefahren aus. In dem Zeitraum, in welchem diesbezügliche Untersuchungen stattfanden, waren sie vorsichtshalber „als ob krebsgefährdend“ eingestuft. Eine entsprechende Gefährdung konnte aber nicht nachgewiesen werden. Gleichwohl hat man eine Kenngröße für die Biolöslichkeit von KMF festgelegt, den sogenannten „Kanzerogenitäts-Index“ KI. Die damals festgelegte Anforderung KI>40 erfüllen heute alle für den Handel zugelassenen KMF. Zusätzlich gibt es Vorschriften für die Handwerker im Umgang mit der Mineralwolle während des Einbaus, z. B. die Vorgabe, Staubschutzmasken zu tragen.
7.5 Kann man eine Schallschleuse schaffen? Zugangstür(en)
Oben wurde bereits mehrfach erwähnt, wie sinnvoll es ist, den Zugang zum Hörprüfraum über eine Schallschleuse herzustellen. Dennoch lässt sich das bei allem guten Willen nicht immer realisieren, sei es aus Platzmangel oder weil andere Zuordnungen und Funktionen Vorrang haben. Deshalb werden hier beide Varianten beschrieben. Auch diese Beschreibungen sind in einigen Passagen textlich identisch, damit jede für sich allein verständlich ist.
In diesen Texten wird auch bereits auf die Estrich-Trennfugen hingewiesen. Die dafür notwendigen Schwellen-Bauteile gehören nämlich zum Lieferumfang der Türen, müssen aber vor dem Einbringen der schwimmenden Estriche vom Trockenbauer/Tischler sachgerecht eingebaut und auf Höhe justiert werden. Im Kapitel 7.5 wird im Zusammenhang mit dem Einbau der schwimmenden Estriche erneut darauf Bezug genommen.
7.5.1 Zugang mit Schallschleuse, zwei Einzeltüren
Bei einer Anordnung, wie beispielhaft in Abbildung 6.1 dargestellt, werden die Türen auf der Flurseite und auf der Audiometrie-Raumseite mit dem dazwischenliegenden Bereich als Schallschleuse genutzt. Die Türen werden in den jeweiligen Raum hinein aufschlagend als DIN-linke/DIN-rechte Türen eingebaut (die Schlagrichtung ergibt sich aus dem jeweiligen Raumgrundriss). Wenn die Türen rollstuhlgerecht nach DIN 18040-1 mit einer lichten Durchfahrtbreite von mindestens 0,90 m herzustellen sind, dann benötigen sie ein Rohbau-Richtmaß von 1,01 m. Für ein Hineinfahren mit Betten ist ein Rohbau-Richtmaß von 1,26 m anzusetzen.
Wie bereits bei den Wänden erwähnt, sind an den Türöffnungen beider Wandschalen verstärkte Stahlprofile H-förmig (also einschließlich Kämpfer) zu montieren und ggf. zu verschweißen, um einerseits das Gewicht des jeweiligen Türblattes und andererseits auch die Kräfte beim Schließvorgang aufzunehmen (Schallschutztüren werden oft wegen des Widerstandes der beiden Dichtungen „mit Schwung“ geschlossen). Für die in den Hörprüfraum führende Raumzugangs-Tür (leise Seite) gelten allgemein folgende Anforderungen: