9.2.1 Ungünstige Raumzuordnung laut/leise

In vielen Schulen werden die Räume der Verwaltung und Schulleitung nahe am Eingang an­ge­ord­net. Dadurch sind sie auch von Besucherinnen gut zu finden und zu erreichen. In hier be­schrie­be­nen Fall liegen sie „gleich linkerhand“ vom Haupteingang.

Im OG1 desselben Gebäudeflügels liegen die Räume für Kunsterziehung und Musikunterricht. Die erstgenannten Räume liegen über den Lehrerinnen-Arbeitsplätzen, die Musikräume aber über den Räumen der Schulleitung.

Abbildung 9.2.1.1 Anordnung der Räume

Bereits kurz nach Bezug gab es Beanstandungen wegen störend lauter Schallübertragungen aus den Musikräumen, auch noch in den eigentlich ruhigeren Nachmittagsstunden nach der regulären Unterrichtszeit. Dann werden diese Räume nämlich von der örtlichen Musikschule intensiv genutzt.

Die Schulträgerin hat eine messtechnische Überprüfung der Luft- und Trittschalldämmung ver­an­lasst. Diese Messungen führten nicht die planenden Akustikerinnen aus, sondern ein anderes Inge­nieur­büro. Dieses stellte fest, dass mit R’w = xx dB bzw. L’n,w = yy dB die Anforderungen nach DIN 4109-1:2018, Tabelle 6, Zeile 2 (≥ 55 dB / ≤ 46 dB) erfüllt sind, sodass im normgemäßen Sinne keine Nachbesserungen erfolgen müssen.

Die Messergebnisse sind angefragt. 

Abbildung 9.2.1.2 Ergebnisse der Schalldämmungsmessungen

Dagegen berichtete die Schulleiterin im persönlichen Gespräch, dass selbst an den Lehrerinnen-Arbeitsplätzen jenseits des Flures (hinter zwei Massivwänden als Sperrmassen) ein konzentriertes Arbeiten nicht möglich sei, insbesondere bei Unterricht mit Schlagwerk und Proben einer Brass-Band.

Die Erkenntnisse aus diesem Schadensfall waren der Anlass, das Kapitel 4.1 nachträglich ein­zu­fü­gen und in das Kapitel 4.2 nochmals einen ausdrücklichen Hinweis auf solch eine ungünstige (und über die gesamte Lebensdauer des Schulgebäudes nicht zu reparierende) Situation aufzunehmen.

Stand 2025-06-13