7.6.   Trennvorhänge in Sporthallen

7.6.1 Trennvorhänge in Sporthallen - Schallschutz

Zweifach- und Dreifach-Sporthallen werden auch dann von den Nutzerinnen als „akustisch schlecht“ bezeichnet, wenn die Schallpegeldifferenz zwischen den Hallenteilen als nicht ausreichend emp­fun­den wird. Diese Schallpegeldifferenz ist das, was die Nutzerinnen aus der Nachbarhalle hören kön­nen. Sie hat nur in gro­ber Nä­he­rung mit dem Schalldämm-Maß aus einem Prüfstand (bzw. selten auch aus einer Nach­mes­sung des fertigen Trennvorhangs) zu tun.

In DIN 18032-4:2002-08 Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung Teil 4: Doppelschalige Trennvorhänge sind im Abschnitt 4 die Anforderungen an den Schallschutz wie folgt beschrieben:

Die Schalldämmung des Trennvorhangs muss ein bewertetes Schalldämm-Maß R′w von mindestens 22 dB aufweisen. Diese Anforderung kann durch eine Baumusterprüfung nach DIN 52210-3 nachgewiesen werden.

Die Schalldämmung des eingebauten betriebsfertigen Trennvorhangs muss zwischen den Einzelräumen unter Einschluss der Nebenwege ein bewertetes Schalldämm-Maß R′w von mindestens 18 dB aufweisen.

Trennvorhänge müssen zur Verbesserung der Schallabsorption der Hallenteile beitragen.

Bei dieser Festlegung vor über 20 Jahren wurde nicht bedacht, dass man zwischen dem im  Prüf­stand gemessenen Schalldämm-Maß des Behanges und dem am Bau nachzuweisenden Schall­dämm-Maß der gesamten Trennvorhang-Anlage unterscheiden muss. Dazu zählen nicht nur der Behang, sondern auch Aufhängung, Antriebssystem und seitliche Bewegungsfugen, ggfs. auch noch seitlich oder oben angrenzende offene Bereiche. 

Auf die Nebenwege, die bei der Nachmessung am Bau eingeschlossen sein sollen, haben die Her­stel­ler der Trennvorhänge im Allgemeinen gar keinen Einfluss. Auf ein (juristisch einwandfreies) „An­mel­den von Bedenken“ wird der Bieter dennoch meist verzichten in der Hoffnung, sich „auch so“ durch­mo­geln zu können.

Der Arbeitskreis Trennvorhänge e.V. hat im Februar 2022 (und damit 20 Jahre nach Veröffentlichung der o. g. Norm) in grober Annäherung an die dortigen Vorgaben zwei Textvorschläge für die Aus­schrei­bung von Trennvorhängen herausgegeben, einerseits für den Trennvorhang einer  Zwei­fach­hal­le und andererseits für zwei Trennvorhänge in einer Dreifachhalle. Darin heißt es in Bezug auf die akustischen Anforderungen:

Zweifachhalle: Der angebotene Trennvorhang muss gem. DIN 18032, Teil 4 eine Schalldämmung von 22 dB aufweisen (Laborwert).
Gleichzeitig muss der angebotene Trennvorhang beidseitig einen Schallabsorptionsgrad von mind. αw 0,3 oder höher aufweisen (Laborwert).

Dreifachhalle: Gemeinsames Prüfzeugnis für die angebotenen Trennvorhänge über sowohl eine Schall­däm­mung in Höhe von 22 dB als auch einen Schallabsorptionsgrad von mind. αw 0,5 für die das mittlere Hal­len­drit­tel begrenzenden Wandflächen sowie einen solchen von mind. αw 0,3 für die Wandflächen, die die beiden äußeren Hallendrittel begrenzen. Aus dem Prüfzeugnis muss hervorgehen, dass für beide Messungen, also Schalldämmung und Schallabsorption, der gleiche Prüfaufbau verwendet wurde.  
Alternativ, jedoch vorzugsweise, sollte der Schallabsorptionsgrad für beide Wandflächen der angebotenen Trennvorhänge αw 0,5 oder darüber betragen.

In diesen Textvorschlägen ist zwar das Prüfstands-Schalldämm-Maß von Rw.P ≥ 22 dB für den Be­hang (etwas ne­bu­lös ausgedrückt als „eine Schalldämmung von 22 dB“) genannt, aber nicht der nach DIN 18032-4 geforderte Wert am Bau von R‘w.B ≥ 18 dB für die gesamte Trennvorhang-Anlage. Hofft man vielleicht, um eine Ge­währ­lei­stung hinsichtlich des Schallschutzes „he­rum­zu­kom­men“, wenn die ausschreibende Stelle diesen Text übernimmt?

Das schon sehr lange andauernde Herumprobieren, um das zunächst im Prüfstand nach­zu­wei­sen­de Schalldämm-Maß RwP ≥ 22 dB dann auch am Bau mit R‘wB ≥ 18 dB zu erfüllen, ist nicht hilfreich, weil

·     der Aufwand für die doppelschaligen (oder sogar dreischaligen) Trennvorhänge schon in deren Konstruktion und auch im Tragwerk sehr hoch ist,

·     der Aufwand für die „begleitenden Maßnahmen“ zur Unterdrückung von Schall-Löchern ebenfalls sehr hoch ist,

·     dieser Aufwand auch durch das Einschneiden von „Schlupföffnungen“ oder das „Durchquetschen“ von Personen zunichte gemacht wird,

·     die Schall-Längsleitung von Lauf- und Ballprell-Geräuschen entlang des Sporthallenbodens damit nicht verringert wird,

·     das umfangreiche „Maßnahmen-Paket“ im Entwurf E DIN 18032-1:2025-04, Kapitel 12.3.3 „Schallschutz zwischen Hallenteilen“ sowohl planerisch als auch handwerklich sehr schwer  sach­ge­recht (und teuer) umzusetzen ist,

·     und schließlich auch eine weitere Schallpegel-Minderung um 3 dB bei einer (nur theoretischen) „Nachbesserung“ von z. B. nachgemessenen 15 dB auf den Sollwert ≥ 18 dB die Sporthallen noch nicht „leise“ macht.

Extrem schwierig werden die Abdichtungen der Schalllöcher für die Trennvorhang-Hersteller dann, wenn nicht bereits im Entwurf über die Position und Anbringung des Trennvorhangs nachgedacht wird. Nach eigenen Beobachtungen bei der Beratung neuer Sporthallen wissen die Planerinnen offenbar zu wenig über die technischen Notwendigkeiten. Dagegen kann vielleicht die folgende Handskizze zu den grundsätzlichen Positionen eine Hilfe sein.

Abbildung 7.6.1.1 Montagepositionen von Trennvorhängen
unter, neben oder zwischen den Bindern bzw. Wechseln

 

Bis vor Kurzem war dem Verfasser nicht bewusst, wieviel Höhe nach der linken Teil-Abbildung ein unter einem Binder angeordneter Vorhang benötigt, wieviel höher solch eine Halle also werden müsste. Der häufig zitierte Spruch „Längs und quer ein Stein mehr“ für die Prallwandtiefe vergrößert das Bauvolumen um etwa 1%. Eine um ca. 1,0 m höhere Halle vergrößert das Bauvolumen aber um mehr als 10%.

Bei der seitlichen Anbringung besteht ein Versatz zwischen der Binder-Achse und der Vorhang-Ach­se. Wenn nur ein einzelner Binder mittig auf der Achse eingebaut und die Trennvorhang-Anlage ein­sei­tig, also neben der Achse, montiert wird, entstehen in Hallen-Längsrichtung unterschiedlich große Teile und min­de­stens eine davon entspricht nicht mehr den Mindestmaßen nach DIN 18032-1, Tabelle 1.

Solche unterschiedlich großen Teil-Hallen vermeidet man bei der Montage des Trennvorhangs in der Achse eines Doppelbinders. Der für die handwerklichen Arbeiten bei Montage und Wartung  er­for­der­li­che Platz beträgt dort mindestens 0,7 m, sodass der Achsabstand der Doppelbinder bei etwa 1,0 m und das Außenmaß der Doppel-Pfeiler bei etwa 1,3 m liegt. Für das Vorhang-Paket wird, ein­schließ­lich Montage-Freiraum eine Binderhöhe von mindestens 1,3 m benötigt. Aus statischen Gründen wird sie häufig noch höher sein. Bei dem lichten Abstand wird oft geknausert, um mit nur einem Pfeiler auszukommen. Das erschwert aber die Wartungsarbeiten erheblich.

Bei der Montage unter einem Wechsel, wie in der rechten Teil-Skizze dargestellt, endet der Vorhang im Fensterband, wenn man nicht „Kino-Sporthallen“ ohne Fenster baut. Neben der Bewegungsfuge kann man am Fenster wegen der unzulässigen Taupunkt-Verlagerung keinen Absorber anbringen. Auch ergibt sich dann ein zweimaliger Breiten-Versatz an den Übergängen Fenster/Mauerwerk und Mauerwerk/schallabsorbierende Prallwand.

Das Vorhang-Paket ist in der Skizze ganz bewusst dilettantisch als rechteckiges Paket dargestellt. Sonst bestände der gefierte Vorhang nur aus zwei Linien. Würde man den gehissten Vorhang dar­stel­len, dann würde dessen Fächer die seitlichen Öffnungen so weit abdecken, dass die Leserinnen die Schalldurchgangsbereiche beim geschlossenen, also gefierten, Vorhang nicht mehr erkennen. Weiterhin ist auf diese Weise auch die tiefe Unterkante des Vorhang-Paketes bei einer Anbringung unter einem Binder im Vergleich zu den anderen Varianten gut erkennbar.

Wer es bisher nicht selbst erlebt und gehört hat, wird „auf den ersten Blick“ nicht erkennen, wo hier die Schalldurchgänge sind und warum dieser Bereich so kritisch ist. Zwar ist die folgende Abbildung zeichnerisch ebenfalls dilettantisch, aber die Schallübertagungswege sind dort gut nachvollziehbar.

Abbildung 7.6.1.2 Offene Schallübertragungswege an Trennvorhängen neben oder zwischen den Bindern bzw. unter Wechseln

Der Abstand zwischen dem Metallprofil, welches die Behang-Oberkante hält, und dem seitlich an­gren­zen­den Binder beträgt etwa 0,25 bis 0,30 m. Bei 27 m Länge, entsprechend der Hallenbreite ergibt sich eine 7 bis 8 m² große Öffnung, durch die der Schall von dem einen zum anderen Hal­len­teil gelangen kann. Die beidseitig etwa 0,03 m breiten Spalte an den senkrechten Bewegungsfugen sind dagegen in der Summe nur etwa 0,4 m² groß. Das ist ein Flächenverhältnis von etwa 20/1. Die Nebenweg-Übertragung „oben rüber“ ist damit um 13 dB stärker als die „links und rechts vorbei“. Aus dieser Überschlagsberechnung ist gut zu erkennen, wie wichtig die Abdichtungen zwischen dem Trennvorhang und den Bindern sind.

Der Hersteller Schnakenberg/Trenomat hat einige Prinzipskizzen zur Verfügung gestellt. In der Skizze für die Montage zwischen einem Doppelbinder ist es mit den beiden Pfeilen am einfachsten zu skizzieren, von wo nach wo diese Abdichtungen, in der Fach­spra­che „Blenden“ genannt, verlaufen müssten. Ich habe jedoch Zweifel, dass man sie tatsächlich beid­sei­tig über die volle Länge von 27 m montiert. Ein freier Bereich befindet sich zumindest bei der An­triebs­ein­heit, um diese bei Wartungsarbeiten er­rei­chen zu können. 


Abbildung 7.6.1.3 Möglichkeiten der Abdichtung von
Schallbrücken an Trennvorhängen zwischen den Bindern

Deutlich schlechter ist die Einbau-Situation zu verstehen, wenn der doppelschalige Trennvorhang einseitig an einem Binder angebracht wird. Hier wurde versucht, das in einer Handskizze  dar­zu­stel­len, welche links einen Schnitt und rechts eine Teil-Ansicht zeigt.

1.       Tragender Binder

2.       Trapezblech-Dach, schallabsorbierend

3.       Antriebseinheit

4.       Wickeleinheit / Wickelachse

5.       Behänge

6.       1. Blende mit Verwahrung

7.       2. Blende mit Verwahrung

8.       Bauseitige Montagehilfe für 2. Blende

9.       Bauseitige Sickenfüller an Trapezblech

10.    Kanal- oder Rohr-Durchdringung mit 
    bauseitiger Abdichtung


Abbildung 7.6.1.4 Blenden und schalldämmende Abdichtungen
an einer einseitig am Binder montierten Trennvorhang-Anlage

Für eine Überschlagsberechnung der am Bau erreichbaren Schalldämm-Maße unter  Be­rück­sich­ti­gung nur der beiden Nebenwegübertragungen „oben rüber“ sowie „links und rechts vorbei“ werden folgende Flächen und Schalldämmmaße angenommen:

Trennvorhang 27 m * 7 m =                                      189,0 m²                                                  22 dB

Spalt oben      27 m * 0,3 m =                                       8,1 m²                                      0 / 10 / 20 dB

Bewegungsfugen 2 * 7 m * 0,03 m =                            0,4 m²                                             0 /   5 dB

    Trapezblech-Hochsicken 27 m * 0,16 m * 2/3               2,9 m²                                             0 / 10 dB

Beim oberen Spalt gilt 0 dB für die offene Fläche, 10 dB für eine einseitige Blende zur Abdichtung und 20 dB für eine (aufwändige) beidseitige Maßnahme. Wenn seitlich angrenzend an die Be­we­gungs­fu­gen am Mauerwerk eine Schallabsorptionsschicht angekoppelt wird, nimmt die Dämm­wir­kung um 5 dB zu und ein Ausstopfen der Trapezblech-Hochsicken mit Sickenfüllern verbessert die Situation um 15 dB.

In der vorletzten Spalte der Tabelle steht eine relative Angabe zu der je m² übertragenen  Schall­ener­gie des jeweiligen Bauteils. In der letzten Spalte ist dann das Produkt aus dieser Energie und der zugehörigen Bauteil-Fläche aufgeführt. Dort ist zu erkennen, dass die Haupt-Schallübertragung mit 8,1 nicht etwa durch den fast 200 m² großen Vorhang, sondern durch die Öffnung darüber erfolgt. Wird diese, wie in der folgenden Tabelle eingetragen, einseitig mit einer Blende aus Behang-Material (10 dB) ab­ge­dich­tet, steigt das resultierende Schalldämmmaß um knapp 4 dB an und der Anteil der offenen Hochsicken im Trapezblech, also außerhalb des Ge­wer­kes „Trennvorhang-Anlage“, wird mit 2,9 maßgeblich.

Mit dem Abdichten der Öffnungen im Trapezblech werden noch einmal knapp 3 dB gewonnen. Jetzt ist der Behang der Trennvorhang-Anlage mit 1,2 für die noch vorhandene Schallübertragung maß­geb­lich. Aber auch der Beitrag, welcher von der bisher nur einseitigen Blende kommt, ist mit 0,8 nicht un­er­heb­lich.

Am Behang kann man nichts verändern, jedoch die Montage einer zweiten Blende aus Behang-Ma­te­ri­al wäre möglich. Mit ihr erreicht man aber rechnerisch nur noch 1,4 dB Verbesserung.

Zu guter Letzt könnte man auch noch an den Wänden direkt neben den Bewegungsfugen einen Ab­sor­ber­strei­fen (früher „Schallsumpf“ genannt) anbringen. Diese recht aufwändige Zusatzmaßnahme, insbesondere bei einer Angrenzung an Fensterflächen, verbessert die Situation rechnerisch nur noch um 0,6 dB.

Das Resultat dieser vergleichenden Berechnungen ist demnach, dass Abdichtungen in Form der ersten Blende zwischen Behang und Binder sowie der Öffnungen in den Hochsicken von  Sport­hal­len­dä­chern aus Stahltrapezblech unbedingt notwendig sind, dass aber die Aufwendungen für die zweite Blende und den „Schallsumpf“ den Nutzen deutlich übersteigen. Und dann ist natürlich auch darauf hinzuweisen, dass diese Berechnungen unter idealisierten Annahmen erfolgten.

Auch dieses nur unter sehr günstigen Umständen erreichbare Schalldämmmaß von 20 dB ist le­dig­lich mit der Qua­li­tät einer Wohnzimmertür vergleichbar. Damit darf man natürlich nicht erwarten, dass vom Sport­ge­sche­hen aus der Nachbarhalle nichts mehr wahrnehmbar wäre. Will / kann / darf man dafür wirklich so viel baulichen und finanziellen Aufwand treiben?

Viele Zweifach- und Dreifach-Hallen haben seitliche Tribünen für 200 oder sogar bis zu 500  Zu­schau­erin­nen. Längst nicht in jedem Fall werden auch die Tribünenbereiche mit doppelschaligen Trennvorhängen geschlossen. Etliche dieser Hallen haben gebogene oder Fachwerk-Binder, sodass nicht nur an der Tribüne, sondern auch oberhalb der Trennvorhänge großflächige Öffnungen ver­blei­ben. Dagegen sind Schlupftüren in diesen Vorhängen nur eine "Kleinigkeit". Die obigen idealisierten Annahmen gelten hier natürlich überhaupt nicht mehr.

Abbildung 7.6.1.5 Beispiele vom Sporthallen mit (planungsgemäß) unvollständigen Abdichtungen seitlich und oberhalb der Trennvorhänge

Bei solchen weitgehend offenen Konstruktionen ist hinsichtlich der Schalldämmung zwischen den Hallenteilen „Hopfen und Malz verloren“. In solchen Fällen lohnt es, die Frage zu stellen, ob tat­säch­lich Anforderungen an die Schalldämmung der Trennvorhang-Behänge gestellt werden müssen/sol­len, oder ob es nicht zumindest an solchen Stellen viel sinnvoller ist, diese Vorhänge (in perforierter Ausführung) mit einer guten Schallabsorption auszustatten? Dazu gibt es im Kapitel 7.6.2 mehr zu lesen.

Was ist bei schalldämmenden Trennvorhang-Anlagen zu tun?
- berechnen, wie groß die offenen Flächen zwischen
  der Trennvorhang-Anlage und dem Dach bzw. seitliche Öffnungen sind
- durch eine Akustik-Fachfrau berechnen lassen, ob es wegen dieser
  Nebenwege überhaupt sinnvoll ist,  Anforderungen an die Schalldämmung
  der Trennvorhang-Anlage zu stellen
- festlegen, ob die Trennvorhang-Anlagen in den Achsen (zwischen
  Doppelbindern oder unter Wechsel-Trägern) angebracht werden sollen
  oder neben den Achsen (seitlich an den Bindern)
- schalldämmende „Blenden“ mindestens auf einer Seite von der
  Trennvorhang-Oberkante bis zum Dach führen
  (bauseitige Montagehilfe notwendig)
- Hochsicken von schallabsorbierenden Stahltrapez-Dächern
  über den Bindern bauseits mit „Sickenfüllern“ verschließen
- möglichst gerade durchlaufende seitliche Anschlusskanten planen
- nur so lässt sich die Breite der seitlichen Bewegungsfugen
  auf maximal 3 cm begrenzen
- zu den Planungsgrundlagen von Trennvorhängen siehe auch
  
Kapitel 7.6.2 Raumakustik

 

 

Es geht auch anders...

 

Eine Begründung dafür, dass man – in Bezug auf den Lärmschutz und die Gesundheit der Leh­rer­in­nen und Trainerinnen – anstelle der Schalldämmung vielmehr die Schallabsorption in Betracht zie­hen sollte, zeigen die folgenden, mit aus­führ­li­chen Schallmessungen belegten, Überlegungen:

Bei der raumakustischen Untersuchung einer Dreifeld-Sporthalle wegen Beanstandungen war nach dem ersten Höreindruck die Halle „gar nicht so schlecht“. Zwar bestehen die Außenwände im unteren Bereich aus Ziegel-Mauerwerk, aber darüber befinden sich großflächige schall­ab­sor­bie­ren­de Wandbekleidungen. Die Halle soll – u.a. wegen akustischer Beanstandungen – saniert werden.

Abbildung 7.6.1.6 Dreifeld-Sporthalle mit herabgelassenen und hochgezogenen Trennvorhängen, „links“ vom Trennvorhang ist ein offen durchlaufender Tribünenbereich mit fünf Sitzreihen (also etwa 300 Zuschauerplätzen) zu sehen

In der Gesamthalle und allen drei Hallenteilen wurden nicht nur die Nachhallzeiten gemessen, son­dern auch die Schalldämm-Maße der Trennvorhang-Anlagen einschließlich der dort vorhandenen Nebenweg-Übertragungen R’w und schließlich auch Schallpegel-Dif­fe­re­nzen ΔL von der Mittelhalle zu den beiden Seiten und von den seitlichen Hallen zur mittleren und zur entfernten ermittelt. Als Besonderheit gegenüber üblichen Schalldämmungs-Messungen wurden hier die Schallpegel-Differenzen zwischen den Hallenteilen sowohl bei herabgelassenen (gefierten) als auch bei hoch­ge­zo­ge­nen (gehissten) Trennvorhängen gemessen. Damit war die Frage zu klären, welche Wirkung die hier vorhandenen nur schalldämmenden aber nicht schallabsorbierenden Trennvorhänge für die Nut­zer­innen  im Hinblick auf die Gesamt-Schallbelastung haben.

 

 

Abbildung 7.6.1.7 Oktav-Nachhallzeiten der un­ter­such­ten Sport­hal­le getrennt nach linke, mittlere und rechte  so­wie ganze Halle

 

 

Die Nachhallzeiten in der Gesamthalle und in den beiden äußeren Hallendritteln entsprechen den Anforderungen nach DIN 18041, Raumgruppe A5, die in der mittleren  we­gen der nicht schallabsorbierenden Trennvorhänge aber nicht. Die Nachhallzeiten sind bei 250 Hz und 500 Hz be­son­ders lang. Vermutlich sind diese langen Nachhallzeiten im mittleren Hallenteil der Grund für die Beanstandungen. 

In der Mittelhalle erfolgten die Nachhallzeit-Messungen mit drei Lautsprecher-Positionen: an der Wandseite, in Hallen-Mitte und an der Tribünenseite. 

 

Abbildung 7.6.1.8 Terz-Nachhallzeiten im mittleren Hallendrittel mit Lautsprecher-Aufstellungen nahe der Tribüne, in Hallenmitte und an der Wandseite. Der Frequenzbereich der Oktaven von 250 Hz und 500 Hz ist farbig markiert. In Richtung zur „Schallverlustfläche“ der offen durchlaufenden Tribüne werden die Nachhallzeiten immer kürzer.

 

Die Messwerte sind mit denen der Abbildung 7.6.1.7 identisch. Im Vergleich ist gut zu erkennen, wieviel   In­for­ma­tion ei­ner­seits durch die Mittelung über die drei Laut­spre­cher­stel­lun­gen und andererseits durch das Zu­sam­men­fas­sen von jeweils drei Terzen zu einer Oktave ver­lo­ren geht

Weiterhin erfolgten an beiden Trennvorhängen Messungen der Luftschalldämmung in Anlehnung an DIN EN ISO 16283-1 mit Auswertung nach DIN EN ISO 717-1. Die Schalldämm-Maße von jeweils R’w = 15 dB erscheinen zunächst bei den großen offenen  Flä­chen an der Tribüne erstaunlich hoch, sind aber in Anbetracht der stark schallabsorbierenden Wandbekleidungen nicht total unglaubwürdig. Auf die Sach­ge­rech­tig­keit einer Benennung der Mess- und Rechenergebnisse mit R’w wird weiter unten  ein­ge­gan­gen.

 

Abbildung 7.6.1.9 Schalldämm-Maß der beiden dop­pel­-
scha­li­gen
Trennvorhänge zwischen den Hallen-Dritteln

 

Bei den dann folgenden Messungen (sowohl bei gefierten als auch bei gehissten Vorhängen) wur­den für jeweils zwei Lautsprecherstellungen die Schallpegel durch Herumgehen mit dem Mess­mi­kro­fon über weite Teile des jeweiligen Hallendrittels sorgfältig abgetastet und die Mes­sun­gen  an­schlie­ßend gemittelt. Die Schallpegel-Differenz-Messungen erfolgten vom Senderaum (den jeweils „eigenen“ Hallen-Teilen zu den direkt benachbarten Hallen-Teilen sowie auch vom lin­ken Hallen-Teil zum rechten und umgekehrt („ferne“ Hallen-Teile). Der Verstärker war in allen Fällen konstant auf „volle Leistung“ eingestellt.

Mit dieser Vorgehensweise liegen für die „eigenen“ Hallen-Teile (links, mittig, rechts) drei Messwerte vor, zu den direkt benachbarten vier (links-mittig, rechts-mittig, mittig-links und mittig-rechts) und zu den fernen Hallen-Teilen zwei (links-rechts und rechts-links). Auch diese Spektren wurden für eine bessere Übersicht nochmals gemittelt.

                Vorhänge unten  (gefiert)                                   Vorhänge oben (gehisst)

Abbildung 7.6.1.10 Schallpegelspektren im eigenen, im benachbarten und im fernen Hallenteil sowie Spektren der energetischen Summenpegel

Aus den Gesamtwerten der Spektren wurden in den unteren Zeilen der beiden folgenden Tabellen Summenpegel einerseits für die äußeren Hallen-Teile und einmal für den mittleren unter der An­nah­me errechnet, dass die Sportler:innen in allen drei Hallen-Teilen im zeitlichen Mittel dieselbe Schall­lei­stung abstrahlen.

Außen-

Vorhänge unten

Vorhänge oben

Hallen-Teil

Pegel

Differenz

Pegel

Differenz

eigene

94,2

 

92,0

 

benachbart

79,8

14,4

86,6

5,4

fern

67,8

26,4

83,5

8,5

Summe

94,4

 

93,6

 

 

Mittel-

Vorhänge unten

Vorhänge oben

Hallen-Teil

Pegel

Differenz

Pegel

Differenz

eigene

94,2

 

92,0

 

linke

79,8

14,4

86,6

5,4

rechte

79,8

14,4

86,6

5,4

Summe

94,5

 

94,0

 

 

Einerseits ist zunächst zu erkennen, dass es im „eigenen“ Hallen-Teil im Mittel um 2 dB leiser ist, wenn die Reflexionen vom (nicht absorbierenden) Trennvorhang entfallen. Die Minderung ist in der mittleren Halle mit/ohne zwei Trennvorhänge natürlich am größten. Andererseits ist auch zu er­ken­nen, und das ist erstaunlich und unerwartet, dass es sogar in der Summe um 0,8 dB bzw. 0,5 dB leiser ist, wenn die Trennvorhänge ge­öff­net sind!

Die Berechnung für den etwas ungünstigeren Mittel-Hallen-Teil erfolgte dann noch einmal unter der Annahme, dass man das Schalldämm-Maß der Trennvorhänge um 3 dB auf den i DIN 18032-4 ge­for­der­ten Wert von R’w = 18 dB erhöhen könnte. Dann ergäbe sich die Situation wie folgt:

Mittel-

Vorhänge unten

Vorhänge oben

Hallen-Teil

Pegel

Differenz

Pegel

Differenz

eigene

94,2

 

92,0

 

linke

76,8

17,4

86,6

5,4

rechte

76,8

17,4

86,6

5,4

Summe

94,4

 

94,0

 

 

Auch dann ist noch immer die Halle mit herabgelassenen Trennvorhängen im Mittel um 0,4 dB lauter als mit geöffneten! Mit für die Praxis hinreichender Genauigkeit kann man auch formulieren:

Mit schalldämmenden Trennvorhängen ist die
Gesamt-Schallbelastung der Sportler:innen nicht geringer als ohne!

2018 hat das Fraunhofer IBP eine Untersuchung veröffentlicht, in der auch darauf eingegangen wird, wie man zur Verbesserung der Schalldämmung von Trennvorhängen die Wirkung der „akustischen Schlupflöcher“ an den seitlichen Spalten verringern kann. Sie sind aber für die praktische An­wen­dung nicht geeignet und, wie die obigen Berechnungen zeigen, in realen Sporthallen mit ganz an­de­ren Nebenweg-Übertragungen weitgehend wirkungslos. Teile des damaligen Berichtes sind dennoch in E DIN 18032-1:2025-04 enthalten.

Nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ und in VDI 3728 „Schalldämmung beweglicher Raum­ab­schlüs­se“ gilt für Türen und Mobilwände, also für starre Bauteile mit Anschlagfalzen und Dichtungen, ein „Vorhaltemaß“ (= Differenz zwischen RwP im Prüfstand und RwB am Bau) von 5 dB. Dagegen wird aber in DIN 18032-4 für flexible (labberige) Bauteile ohne Anschlag und ohne Dichtungen ein um 1 dB engeres „Vorhaltemaß“ von nur 4 dB zugestanden. Wenn das am Bau einzuhaltende Schalldämm-Maß in der ursprünglichen Ausschreibung (z. B. nach dem Ausschreibungsvorschlag der Arbeitsgemeinschaft Trennvorhänge) noch nicht enthalten war, verlockt so etwas später zu ho­hen Nachträgen.

Bei den Nachmessungen am Bau gibt es – bei aller aufzuwendenden Sorgfalt – erhebliche  Pro­ble­medas Schalldämm-Maß auch nur annähernd genau zu ermitteln:

·   Das Messverfahren ist für die Messung zwischen zwei Hallräumen genormt. Bei Messungen am Bau ist es ausreichend genau, wenn die Trennfläche etwa S = 25 m² und die Volumina auf beiden Seiten etwa V = 200 m³ nicht überschreiten.

·   In beiden Räumen muss ein ausreichend gleichmäßiges Schallfeld vorliegen, sodass einerseits die Schallpegel überall im Raum näherungsweise gleich sind und dass andererseits die Trennfläche ausreichend gleichmäßig beschallt wird.

·   Beide Voraussetzungen sind in Sporthallen mit V ≈ 3000 m³ und S ≈ 200 m² bei weitem nicht erfüllt.

Auch der Begriff „Schalldämmung“ (nach dem Ausschreibungsvorschlag der Arbeitsgemeinschaft Trennvorhänge) lässt viele Interpretations-Möglichkeiten offen;

·     Schallpegeldifferenz,

·     Schalldämm-Maß,

·     Norm-Schallpegel-Differenz (mit A0 = 10 m², 25 m² oder sogar 200 m² ?),

·     nachhallzeitbezogene Schallpegeldifferenz (mit T0 = 0,5 s oder sogar 2,0 s ?),

·     Einfügungs-Schallpegel-Differenz.

(Die in der folgenden Tabelle farbig hinterlegten Zeilen mit A0 = 200 m² und T0 = 2,0 s sind in Bezug auf Sporthallen „neu erfunden“…):

Messgröße

von außen
zu Mitte

von Mitte
nach außen

Volumenaußen = Volumenmittig

2845 m³

2845 m²

Nachhallzeit Empfangsraum

3,05 s

1,35 s

Absorptionsfläche Empfangsraum

150 m²

340 m²

S = b * h = 24,8 * 7,9 m²

196 ²

196 m²

Sende-Schallpegel LS

94 dB

95 dB

Empfangs-Schallpegel LE

79 dB

80 dB

Schallpegeldifferenz

ΔL = 15 dB

ΔL = 15 dB

10*lg(S/A)

+1 dB

-2 dB

Schalldämm-Maß

R = 16 dB

R = 13 dB

A0 = 10 m²           (Wohnräume)

-12 dB

-15 dB

Norm-Schallpegeldifferenz

Dn(10) = 3 dB

Dn(10) = 0 dB

A0 = 25 m²                 (Klassen)

-9 dB

-11 dB

Norm-Schallpegeldifferenz

Dn(25) = 6 dB

Dn(25) = 4 dB

A0 = 200 m²          (Sporthallen)

-0 dB

-2 dB

Norm-Schallpegeldifferenz

Dn(200) = 15 dB

Dn(200) = 13 dB

T0 = 0,5 s            (Wohnräume)

+8 dB

+4 dB

nachhallzeitbez. Schallpegeldifferenz

Dn,T(0,5) = 23 dB

Dn,T(0,5) = 19 dB

T0 = 2,0 s     (max. Sporthallen)

+2 dB

-2 dB

nachhallzeitbez. Schallpegeldifferenz

Dn,T(2,0) = 17 dB

Dn,T(2,0) = 13 dB

LE, Trennvorhang offen

87 dB

87 dB

LE, Trennvorhang geschlossen

79 dB

80 dB

Einfügungs-Pegeldifferenz

ΔL = 8 dB

ΔL = 7 dB

 

Alle diese „Schalldämmungen“ beziehen sich
auf denselben Trennvorhang derselben Sporthalle!

 

Aber welcher ist der „wirklich wahre“ Wert?

 

In den Weihnachtsferien 2025 bestand die Möglichkeit, in einer Dreifeldhalle mit Trennvorhängen ohne Schallabsorption, aber mit einem Prüfstands-Schalldämm-Maß Rw = 22 dB ganz gezielt einmal die Geräusche zu messen, welche beim Prellen eines Basket-Balles auf dem Hallen-Fußboden ent­ste­hen und die (bei herabgelassenem Trennvorhang) in der Nachbarhalle noch vorhanden sind. Da­bei wurden die Schallpegel auf beiden Seiten jeweils zwei Minuten lang durch weiträumiges Her­um­ge­hen mit dem Messmikrofon ausführlich räumlich gemittelt. Anhand der blauen Linien in den fol­gen­den Abbildungen ist gut zu erkennen, wie sich der Mittelungspegel relativ schnell auf den End­wert einpendelt.

Diese Schallpegel wurden beim Prellen eines einzelnen Balles gemessen. Wenn eine ganze Klasse mit 25 Schülerinnen gleichzeitig das Ballprellen übt, dann erhöht sich der Mittelungspegel rech­ne­risch um 10*lg 25 = 14 dB, also auf etwa 79 dB(A).

Abbildung 7.6.1.11 Schallpegelverlauf beim Basketballprellen in der Mittelhalle und Messungen in der Mittelhalle und einer Außenhalle, LAFm = 65 dB(A) bzw. 55 dB(A)

Durch Draufklicken lassen die Diagramme sich vergrößern.

Um den Leserinnen einen eigenen Eindruck zu verschaffen, wurden auch zwei jeweils 15 s lange Videos aufgenommen, sowohl in der Mittelhalle als auch in der Außenhalle. Deutlich ist zu sehen, dass wegen der angestrebten Gleichmäßigkeit der Geräusche nicht besonders intensiv geprellt wurde. In „echten“ Spielen kann das durchaus noch intensiver sein. Bei den hier ausgeführten Mes­sun­gen ging es aber nicht um den „wahren Wert“ der Ballprell-Schallpegel, sondern um einen mög­lichst genauen Vergleich mittig/außen.

Hier können Sie sich die beiden Videos ansehen (und die Audios anhören 😉):

Ballprellen in der Mittelhalle              Ballprell-Geräusche, hörbar in der Außenhalle

Wenn Sie die Aufnahmen genau anhören (am besten über Kopfhörer), dann kann man die durch die schallreflektierenden Trennvorhänge bewirkten Flatterechos nach jedem Prell-Impuls deutlich wahr­neh­men, auch in der Außenhalle (!), denn dort sind gleichartige Flatter­echos aus denselben bau­li­chen Gründen auch vorhanden.

Aus den beiden Endergebnissen von LAFm = 65 dB(A) und 55 dB(A) ergibt sich eine Pegeldifferenz von nur ΔL = 10 dB, obwohl die Trennvorhang-Anlage eine (ebenfalls gemessene) Luftschallpegel-Differenz von ΔL = 15 dB (bei einem Prüfstands-Schalldämm-Maß der Behänge von Rw = 22 dB) hat.

Offenbar ist also die Körperschall-Längsleitung (und die dadurch bewirkte „körperschallinduzierte“ Luftschallabstrahlung) stärker als die Luftschallübertragung durch den Trennvorhang und seine Ne­ben­we­ge. Würde man die Luftschalldämmung des Trennvorhangs nachbessern und damit des­sen Luft­schal­lüber­tra­gung  noch weiter verringern, so hätte das keinerlei Auswirkung auf die durch Kör­per­schall­über­tra­gung in der Nachbarhalle abgestrahlten Ballprell-Geräusche!

Aus diesen Feststellungen resultiert mein beim Normenausschuss eingereichter Vorschlag,
bei Überarbeitung der Norm DIN 18032-1,

·    die Anforderung an die Schalldämmung von Trennvorhängen in Zweifach- und Dreifach-Sport­hal­len ersatzlos zu streichen  

·    und die mit einem Entfall der Schalldämmung einhergehende Kostenminderung einer (vorrangig bei 250 Hz und 500 Hz) verbesserten Schallabsorption der Trennvorhänge zugutekommen zu lassen.

Was ist für den Lärmschutz bei Sportlerinnen und Trainerinnen zu tun?
- unbedingt weiterblättern zu
Kapitel 7.6.2 Raumakustik

 

Stand 2026-02-22