4.2     Anforderungen nach DIN 4109

4.2.4  Schutz gegen Außenlärm nach DIN 4109 Abschnitt 7

Die Anforderung an das gesamte bewertete BauSchalldämmMaß R′w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach der Gleichung:

R′w,ges = La - KRaumart

mit La als maßgeblichem Außenlärmpegel nach DIN 4109-2:2018-01, Abschnitt 4.4.5 
und KRaumart = 30 dB für Unterrichtsräume und ähnliche Räume.

Überschläglich kann man davon ausgehen, dass Standardfenster mit Isolierverglasungen ein Schall­dämm-Maß von etwa Rw = 35 dB aufweisen. Bei üblichen Fensterflächenanteilen innerhalb einer Fassade beträgt deren gesamtes bewertetes BauSchalldämmMaß mindestens R′w,ges = 37 dB. Somit sind bis zu einem maßgeblichen Außenlärmpegel von Lä =67 dB(A) sehr viele Standardfälle bis in den Lärmpegelbereich III abgedeckt.

Sofern für die Einstufung in Lärmpegelbereiche keine anderen Festlegungen, z. B. gesetzliche Vor­schrif­ten oder Verwaltungsvorschriften, Bebauungspläne oder Lärmkarten maßgebend sind, können die Beurteilungspegel mithilfe der Nomogramme nach DIN 18005-1:2002-07, A.2, ermittelt werden, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den abgelesenen Werten 3 dB(A) zu addieren sind.

Was ist beim Schutz gegen Außenlärm zu bedenken?
- „besonders schutzbedürftige Räume“ auf der abgewandten Seite anordnen
- zunächst den „maßgeblichen Außenlärmpegel“ ermitteln (lassen)
- die Anforderung an das bewertete Gesamt-Bau
Schalldämm
Maß
  R′w,ges ableiten

- mit dem Schalldämm-Maß der geschlossenen Bauteile anhand des
  Fensterflächenanteils das erforderliche Fenster-Schalldämm-Maß
  berechnen

 

Stand 2026-03-08