9.3.3 Altbau-Flur mit zu kleinen Absorberflächen

In einem Schul-Altbau waren Nachbesserungen in den Fluren aus zwei Gründen notwendig. Ei­ner­seits war auch hier – wie schon im vorigen Kapitel für einen Neubau beschrieben – bei Durchsagen über die installierten Lautsprecher eine Sprachverständlichkeit nicht gegeben, andererseits müssen die Flure für die neuen offenen Unterrichtsformen als Gruppen- bzw. Differenzierungsbereiche mit-verwendet werden.

Abbildung 9.3.3.1 Flur mit einer Nutzung als Gruppenraum; die Gipskartondecke ist nur be­reichs­wei­se gelocht und hat dort bei 8/18R einen bewerteten Schallabsorptionsgrad von nur αw = 0,65

Die ausgeführten Nachhallzeitmessungen zeigen entsprechend Abbildung 9.3.3.2 Werte, die nicht nur von einer Nutzung zu Unterrichtszwecken nach Raumgruppe A4, sondern auch im Hinblick auf die Nutzung als Flur einer Schule nach Raumgruppe B3

Abbildung 9.3.3.2 Nachhallzeiten eines beispielhaft untersuchten Flures (gemessen und berechnet für eine Besetzung mit 4 Kindern) mit zugehörigem Toleranzbereich nach der Raumgruppe A4 sowie A/V-Verhältnis mit Mindestwert für die Raumgruppe B3

Für eine Nutzung als Gruppen- bzw. Differenzierungsraum kommt erschwerend hinzu, dass die hier vorhandenen Flure alle mit Fliesen-Fußböden ausgestattet sind. Jedes Stühlerücken und jede Be­we­gung der Kinder erzeugen Geräusche, welche die sprachliche Kommunikation erschweren. Bei den neuen Unterrichtsformen in alten Schulen ist diese Situation kein Einzelfall. Die jetzt laufenden Schul-Sanierungen erstrecken sich über etliche Jahre und wurden zum großen Teil bereits geplant bevor bekannt wurde, dass diese neuen Unterrichtsformen mehr Räume benötigen und die dann andere raumakustische Anforderungen erfüllen müssen als bisher.

Bisher (auch messtechnisch) begleitete Sanierungen zeigen, dass bei allem Aufwand die an­zu­stre­ben­den Werte nicht vollständig erreicht werden können. Das ist darin begründet, dass solche Flure langgestreckte Quader sind, die durch paarweise parallele Flächen kein diffuses Schallfeld haben, und dass (akustisch durchaus sinnvolle) schallabsorbierende Wandpaneele aus Kostengründen nicht eingebaut werden. Dennoch sind die Lehrerinnen nach Einbau hochgradig schall­ab­sor­bie­ren­der Decken im allgemeinen mit den erreichten Schallpegelminderungen sehr zufrieden.

Was darf man bei Fluren nicht vergessen?
- für eine eventuelle Mit-Nutzung als Gruppenraum
  die gesamte Decke hochgradig absorbierend belegen (αw≥ 0,80)
- wenn nicht mindestens die Raumgruppe B3 erreicht wird
  ist die Sprachverständlichkeit von Notfall-Durchsagen nicht gewährleistet
-
dann haften im Ernstfall die Planerinnen

  für Schäden an Leib und Leben

 

Stand 2026-03-13