In einem Schul-Altbau waren Nachbesserungen in den Fluren aus zwei Gründen notwendig. Einerseits war auch hier – wie schon im vorigen Kapitel für einen Neubau beschrieben – bei Durchsagen über die installierten Lautsprecher eine Sprachverständlichkeit nicht gegeben, andererseits müssen die Flure für die neuen offenen Unterrichtsformen als Gruppen- bzw. Differenzierungsbereiche mit-verwendet werden.
Abbildung 9.3.3.1 Flur mit einer Nutzung als Gruppenraum; die Gipskartondecke ist nur bereichsweise gelocht und hat dort bei 8/18R einen bewerteten Schallabsorptionsgrad von nur αw = 0,65
Die ausgeführten Nachhallzeitmessungen zeigen entsprechend Abbildung 9.3.3.2 Werte, die nicht nur von einer Nutzung zu Unterrichtszwecken nach Raumgruppe A4, sondern auch im Hinblick auf die Nutzung als Flur einer Schule nach Raumgruppe B3
Abbildung 9.3.3.2 Nachhallzeiten eines beispielhaft untersuchten Flures (gemessen und berechnet für eine Besetzung mit 4 Kindern) mit zugehörigem Toleranzbereich nach der Raumgruppe A4 sowie A/V-Verhältnis mit Mindestwert für die Raumgruppe B3
Für eine Nutzung als Gruppen- bzw. Differenzierungsraum kommt erschwerend hinzu, dass die hier vorhandenen Flure alle mit Fliesen-Fußböden ausgestattet sind. Jedes Stühlerücken und jede Bewegung der Kinder erzeugen Geräusche, welche die sprachliche Kommunikation erschweren. Bei den neuen Unterrichtsformen in alten Schulen ist diese Situation kein Einzelfall. Die jetzt laufenden Schul-Sanierungen erstrecken sich über etliche Jahre und wurden zum großen Teil bereits geplant bevor bekannt wurde, dass diese neuen Unterrichtsformen mehr Räume benötigen und die dann andere raumakustische Anforderungen erfüllen müssen als bisher.
Bisher (auch messtechnisch) begleitete Sanierungen zeigen, dass bei allem Aufwand die anzustrebenden Werte nicht vollständig erreicht werden können. Das ist darin begründet, dass solche Flure langgestreckte Quader sind, die durch paarweise parallele Flächen kein diffuses Schallfeld haben, und dass (akustisch durchaus sinnvolle) schallabsorbierende Wandpaneele aus Kostengründen nicht eingebaut werden. Dennoch sind die Lehrerinnen nach Einbau hochgradig schallabsorbierender Decken im allgemeinen mit den erreichten Schallpegelminderungen sehr zufrieden.
|
Was darf man bei Fluren nicht vergessen? für Schäden an Leib und Leben |
Stand 2026-03-13
Anschrift:
Rethwisch 10
25497 Prisdorf
Kontakt:
Tel.: 04101 79 37 56
Mail: post(@)carsten-ruhe(.)de
Öffnungszeiten:
von Montag bis Sonntag
von 08:00 bis 22:00
Steuer-Nummer:
UStID.: DE134438564
