7.12  Sprach-Beschallungsanlagen für Räume und AV-Medien

Der Schwerpunkt dieses Kapitels liegt bei Beschallungsanlagen für Sprache. Eine Beschallung mit Musik erfolgt entweder bei Darbietungen von Bands oder im Musik-Unterricht.

·  Bands spielen teilweise mit eigenem, zumindest aber mit mobilem Equipment, das also nicht fest installiert wird. Deshalb wird es hier nicht betrachtet.

·  Für Musikunterrichtsräume ist der gerätetechnische Aufwand überschaubar, seit Plat­ten­spie­ler, Ton­band­ge­rät und Kassettendeck nicht mehr benötigt werden. Das Signal-Zuspiel erfolgt über CD, USB-Stick, SD-Card oder Streaming mit LAN oder WLAN-Anbindung. Zusätzlich zu einem Medien-Player mit Bluetooth-Empfänger (teilweise auch mit DAB-Radio) werden lediglich zwei Aktiv-Lautsprecher (oder ein Verstärker und zwei Passiv-Lautsprecher) benötigt.

Lediglich Beispielhaft und ohne irgendeine Vorgabe wird hier ein Gerät benannt, um zu zeigen, was heute (Ende 2025) möglich ist. Mehr wird im Rahmen dieser Veröffentlichung zur Musik-Beschallung nicht beschrieben.

Der folgende Text bezieht sich ausschließlich auf Sprach-Beschallung. Auch hier ist noch einmal zu untergliedern in Beschallungsanlagen für:

·      Aulen und Hörsäle mit Publikum auf einer Zuhörerfläche

·      Sporthallen mit Publikum auf einer seitlichen Tribüne

·      allgemeine Durchsagen (z. B. der Verwaltung) in allen Räumen des Gebäudes

·      Sprachalarmierung in Notfällen in allen Räumen des Gebäudes, siehe Kapitel 7.14

 

Aulen und Hörsäle

Aulen und Hörsäle mit Publikum auf einer (ggfs. ansteigenden) Zuhörerfläche sind in Bezug auf die Übertragungsqualität der Sprachbeschallungsanlage wie „Tagungsstätten“ zu betrachten. Die ent­spre­chen­de Norm DIN 15906:2009-06 „Tagungsstätten“ macht im Kapitel 15.5.3 „Über­tra­gungs­qua­li­tät der Sprache“ folgende Vorgaben:

·      Medientechnik für hochwertige Sprachübertragung

·      Sprachübertragungsindex für alle Hörplätze STI > 0,55

·      Frequenzgang mindestens 100 Hz bis 15 000 Hz bei ± 2 dB

·      A-bewerteter Schalldruckpegel ≥ 90 dB ± 2 dB an allen Hörerplätzen

·      unter allen Bedingungen rückkoppelungsfreie Übertragung

Der Kollege Volker Löwer (IFBcon) hat nach persönlicher Mitteilung in einem Hörsaal mit 200 Stu­dent­in­nen Störgeräuschpegel zwischen 65 und 70 dB(A) gemessen, in Schulaulen mit ruhigem Publikum zwischen 45 und 60 dB(A), aber bei Einschulungen zwischen 70 und 80 dB(A). Mit dem in DIN 15906 genannten Soll-Schalldruckpegel ≥ 90 dB(A) erreicht man im ungünstigsten Fall einen Signal-Rausch-Abstand von S/N = 10 dB. Bei einer sachgerechten raumakustischen Situation ist dann noch immer ein STI = 0,82 zu erreichen (Abbildung 5.8.3). Ab S/N ≥ 15 dB wird der STI nur noch durch eine ungünstige Raumakustik begrenzt.

Ähnlich wie die Forderung in DIN 15906 nach einer Medientechnik für hochwertige Sprach­über­tra­gung heißt es im „Theaterleitfaden“ von Dezember 2018 der Schulbau Hamburg:

Oberstes Gebot bei der Planung der Tonanlage ist eine optimale Sprachverständlichkeit. Aus die­sem Grund sollte bei der Beschallungsanlage auf hochwertiges Equipment Wert gelegt werden.

 

Sporthallen

Für Sporthallen enthält der Entwurf von DIN 18032-1:2025-04 „Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung“ im Abschnitt 11.3 „Elek­tro­aku­sti­sche Anlage“ folgende Vorgaben:

Für Sporthallen mit Wettkampfnutzung und/oder Zuschauerbereichen ist eine Durchsagemöglichkeit vorzusehen. Eine ausreichende Beschallung, insbesondere der Tribünenbereiche, ist erforderlich. Für die Sprachbeschallung ist im Publikumsbereich ein Kalkulationspegel von mindestens 96 dB zu Grunde zu legen.

Auch hierzu hat der Kollege Volker Löwer einige Erfahrungswerte von Sportveranstaltungen aus ei­ner Sporthalle mit Zuschauertribüne mitgeteilt. Sie betrugen bei Tor-Gebrüll bis 95 dB(A), bei groben Fouls bis etwa 85 dB(A) und bei normalem Spielgeschehen etwa 75 dB(A). Geht man davon aus, dass wichtige Ansagen nicht genau während des Tor-Gebrülls erfolgen, sondern danach und ggfs. auch mit mehrfacher Wiederholung, so ist die Vorgabe aus DIN 18032-1 völlig ausreichend.

Zu dem einzuhaltenden Sprachübertragungsindex macht der Norm-Entwurf keine Vorgaben. Auf­grund der in den meisten bestehenden Sporthallen sehr langen Nachhallzeiten, welche (vielfach deutlich) über die Vorgaben aus DIN 18041 hinausgehen, ist eine Sprachverständlichkeit wie in Ta­gungs­stät­ten kaum erreichbar. Da aber über diese Anlage bei Bedarf auch Alarm-Durchsagen er­fol­gen, ist DIN VDE 0833-2:2024-06 zu beachten. Dort heißt es im Abschnitt 6.2.2 „Grund­an­for­de­run­gen an die Sprachverständlichkeit“, dass die durchschnittliche Sprachverständlichkeit für die besten 90 % der Mess- oder Simulationspunkte nicht kleiner sein darf als STI = 0,50.

 

Sporthallen als Veranstaltungsräume

In kleineren Kommunen sind häufig die Schul-Sporthallen die größten Räume des Ortes. Dann wer­den sie gerne als Aula-Ersatz oder auch für kulturelle und gesellige Veranstaltungen genutzt. Aber nur selten ist diese Nutzungsart den öffentlichen Bauherrinnen schon bei der Aufgaben-Be­schrei­bung für die Pla­ne­rin­nen bewusst. Hier ist also (von beiden Seiten) rechtzeitig nachzufragen!

Bei der Planung der Beschallungsanlage ist für solche Fälle zu bedenken, dass der Zu­schau­er­in­nen- und Zu­hö­re­rin­nen-Bereich sich dann nicht auf der/einer Tribüne befindet, sondern auf dem ei­gent­li­chen Spielfeld. In solchen Fällen werden das oder die Mikrofone auch nicht im Lehrerinnen-, Schiedsrichterinnen- oder Regieraum genutzt, sondern innerhalb der Sporthalle. Das ist bei der An­ord­nung und Aus­rich­tung des Lautsprechers ebenso zu berücksichtigen, wie die (ggfs. auch wech­seln­de) Position des temporären Darbietungsbereiches, nämlich bei Theater oder Konzerten mit Rei­hen­be­stuh­lung stirnseitig, bei geselligen Veranstaltungen mit Tischen (Karneval oder Senioren-Weihnacht) aber eher an einer Längswand.

 

Kommunale und kirchliche Gemeinderäume

Gehören diese Räume denn auch hierher?

Ja, ganz eindeutig sind diese Räume Einrichtungen zur Bil­dung (politisch, kulturell, religiös). Da sie aber oft mehr nach dem architektonischen Gestaltungswillen als nach den Er­for­der­nis­sen der in die­sen Räumen vorgesehenen Nutzungen geplant werden, sind nur recht all­gemeine Vor­ga­ben zu be­nen­nen. Diese den akustisch-physikalischen Grundsätzen anzupassen, ist in vielen Fäl­len die Auf­ga­be einer Fach-Planung, welche auf die vielfältigen Nutzungsarten, mit de­tail­lier­ten Be­fra­gun­gen der Nutzerinnen vorab, anzustimmen ist.

 

Generelle Überlegungen

Die maßgeblichen Bauteile für die (rückkopplungsfreie) Übertragungsqualität einer  Be­schal­lungs­an­la­ge sind die elektroakustischen Wandler (SchallàSpannung und SpannungàSchall), also die Mi­kro­fo­ne und Lautsprecher. Sämtliche Bauelemente „dazwischen“, Zuspielgeräte, Signalbearbeitung und Verstärkung, haben heute eine Qualität erreicht, dass auch preisgünstige Varianten sachgerecht sind. Dort kommt es mehr darauf an, dass die Geräte haltbar, übersichtlich aufgebaut und deshalb auch durch nur gelegentliche Nutzerinnen einfach zu bedienen sind.

Bei Mikrofonen und Lautsprechern gibt es schier unüberschaubare Varianten, sodass viel falsch gemacht werden kann. Die größten (und leider auch die häufigsten) Fehler pas­sie­ren dann, wenn Mikrofone und Lautsprecher aus der Musikalienhandlung für Sprache genutzt werden sollen. Das kann nur „schief gehen“.

Stand 2026-03-05