Sporthallen gelten – neben Mensen, Fluren und Treppenräumen – als die lautesten Bereiche von Bildungseinrichtungen. Weil sie von den Sportlehrerinnen und Trainerinnen für verschiedene zu unterrichtende Klassen durchgängig über mehrere Stunden genutzt werden, ist die Belastungsdauer wesentlich länger als bei kurzfristigen Aufenthalten in Fluren und Treppenräumen oder auch bei einer Stunde „Aufsicht“ in einer Mensa. Deshalb kommt der Lärmminderung in Sporthallen ganz besondere Bedeutung zu!
Fast alle Sporthallen sind Arbeitsstätten. Die Arbeitgeberinnen sind für den Gesundheitsschutz der Sportlehrerinnen und Trainerinnen verantwortlich. Sie können diese Aufgabe aber nur erfüllen, wenn bereits bei Planung und Bau von Sporthallen die entsprechenden Maßnahmen zur Minderung der Geräusch-Entstehung und -Ausbreitung berücksichtigt werden.
Nach DIN 18032-1 sind Anforderungen zur Raumakustik zu beachten für:
· Sprachverständlichkeit beim Sportunterricht,
· Sprachkommunikation der Sportler untereinander (Mannschaftsarbeit),
· Sprachverständlichkeit beim Einsatz einer Beschallungsanlage,
· Schutz des Gehörs der Nutzer.
In DIN 18032-1, Abschnitt 13.2 wird darauf hingewiesen, der Schwerpunkt der raumakustischen Gestaltung der Sporthalle solle auf der Begrenzung der Nachhallzeit und somit der Geräuschpegelminderung liegen. Dieses erleichtere den Schülerinnen, Lehrerinnen und Trainerinnen das Arbeiten und sei ein erheblicher Beitrag zur Arbeitsplatzergonomie. Dazu heißt es im informativen Anhang B zu DIN 18032-1:
Die raumakustische Situation ist ein ganz wesentlicher Bewertungsmaßstab für die Zufriedenheit und das Wohlbefinden der Nutzer. Die Sprachverständlichkeit wird durch Störgeräusche erheblich beeinträchtigt und Geräuschminderung dient darüber hinaus der Arbeitsplatzergonomie für Sportlehrer und Trainer sowie dem Schutz des Gehörs.
Die wesentliche Kenngröße zur Beschreibung der akustischen Qualität eines Raumes ist die Nachhallzeit. Sie ist ein Maßstab für den Abbau der Schallenergie. Je kürzer die Nachhallzeit ist, desto besser ist die Sprachverständlichkeit und desto geringer die Höhe aller im Raum auftretenden Störgeräuschpegel. Sportstätten mit ungünstig langer Nachhallzeit werden sehr oft durch die Nutzer beanstandet. Nachbesserungen sind häufig teurer als eine von vornherein richtige Ausführung. Im Zweifelsfall sollten eher zu kurze als zu lange Nachhallzeiten angestrebt werden.
Folgende besonders laute Schallereignisse kommen regelmäßig und häufig in Sporthallen vor:
· Lauf-Geräusche
· Ballprell-Geräusche
· Kommandos und Rufe
· Pfiffe (Trillerpfeife)
Die Trillerpfeife ist zwar besonders laut (und muss es auch sein), aber ihre Einwirkdauer ist im Vergleich zu den Lauf- und Ballprell-Geräuschen nur kurz.
In akustischer Hinsicht kann man diese Geräuscharten unterteilen in Luftschall (Kommandos, Rufe, Pfiffe) und körperschallinduzierte sekundäre Luftschallabstrahlung (Lauf- und Ballprell-Geräusche). Bei letzteren wird zunächst der Sporthallenboden zum Schwingen angeregt und strahlt diese – vergleichbar einer Lautsprecher-Membrane – entlang des gesamten Hallenbodens in den Raum. Das erfolgt auch jenseits eines herabgelassenen Trennvorhangs. Im Auftrag des Bundesinstituts für Sportwissenschaft hat die Universität Stuttgart, Institut für Akustik und Bauphysik, fünf verschiedene Bauarten von Sporthallenböden im Hinblick auf möglichst geringe Schallabstrahlung und auf geringe horizontale Schallausbreitung beim Laufen und Ballprellen untersucht. Der Bericht über Sporthallenböden wurde im Juli 2017 veröffentlicht.
DIN 18032-1 benennt im Entwurf vom 2025-04 in der dortigen Tabelle 1 die lichten Maße für zwölf verschiedene Sporthallen-Raumtypen. Etliche davon sind auf ganz spezifische Nutzungsarten zugeschnitten und kommen in Bildungsbauten typischerweise nicht vor. Bei den häufigsten Räumen für Sport lauten die Längen, Breiten und Höhen des Hallen-„Quaders“ und deren Volumina:
Tabelle 6.1.7.1: Abmessungen von typischen Sporthallen in Bildungsbauten
und Soll-Nachhallzeiten nach DIN 18041, RG A5
|
Hallentyp |
Länge / m |
Breite / m |
Fläche / m² |
Höhe / m |
Volumen / m³ |
Tsoll / s |
|
Gymnastik |
20 |
10 |
200 |
4 |
>800 |
≈1,2 |
|
Turnen |
24 |
12 |
290 |
4 |
>1160 |
≈1,3 |
|
Einzel |
27 |
15 |
405 |
5,5 |
>2230 |
≈1,5 |
|
Zweifach |
45 |
22 |
990 |
7 |
>6930 |
≈1,9 |
|
Dreifach |
45 |
27 |
1215 |
7 |
>8500 |
≈2,0 |
Die angegebenen Volumina beziehen sich nur auf die für die Sportnutzungen benötigten freien Flächen einschließlich der typischen Sicherheitsabstände zu den Seiten und notwendigen lichten Höhen. Die tatsächlichen Höhen sind, in Abhängigkeit von der Dachkonstruktion, häufig wesentlich größer. Wenn Erschließungsflächen und Tribünen für Publikum angegliedert sind, ist das Volumen nochmals größer.
Im Gegensatz dazu wird in Länge und Breite der Hallen ständig geknausert, sodass der Platz für sachgerechte schallabsorbierende Prallwände fehlt. Ein eklatantes Beispiel (von vielen) ist bei den Planungs- und Ausführungsmängeln im Kapitel 9.18 beschrieben. Würde man die lichten Innenmaße der Hallen in allen vier Richtungen bis etwa 140 mm vergrößern, so ergäbe sich eine Vergrößerung der Grundflächen bei kleinen Hallen um 3%, bei großen Hallen sogar um nur 1% (wohlgemerkt: der Halle, nicht des Gesamt-Bauvolumens). Bezogen auf das gesamte Bauvolumen wäre das völlig belanglos, man muss nur rechtzeitig daran denken. Diesen Platz benötigt man nämlich, um schallabsorbierende Prallwandbekleidungen anbringen zu können.
Abbildung 6.1.7.1 Gymnastikhalle 20 m x 10 m x 5 m ≈ 1.000 m³ (links)
und Leichtathletik-Trainingshalle 105 m x 47 m x 8 m ≈ 43.000 m³ (rechts)
Abbildung 6.1.7.2 Nachhallzeiten der Gymnastikhalle mit V ≈ 1.000 m³ aus Abbildung 6.1.7.1 (links) vor und nach Beseitigung der Flatterechos und der Leichtathletik-Trainingshalle mit V ≈ 45.000 m³ (rechts) ohne Flatterechos, jeweils mit Soll-Bereichen
Sporthallen sind typische „Flachräume“, bei denen die Höhe kleiner ist als ein Drittel der Breite. Somit ist die Decke die bei weitem größte Fläche, die für eine Belegung mit schallabsorbierendem Material zur Verfügung steht. Der Schallabsorptionsgrad soll zwar hoch, muss aber nicht „übermäßig hoch“ sein (αw ≥ 0,60). Das erweitert die Möglichkeiten für die Auswahl ballwurfsicherer Absorber.
Entsprechend den Fenstern in der in Abbildung 6.1.7.1 rechts abgebildeten Leichtathletikhalle wurde in einer anderen Dreifeld-Halle die Prallwand an einer Längswand (ohne Türen) um 5° schräg gestellt. Die an dieser Prallwand reflektierten Schallanteile werden über die gesamte Hallenbreite von 27 m nach oben abgelenkt und (spätestens nach einer weiteren Reflexion an der Wand gegenüber) in der schallabsorbierenden Decke geschluckt.
Fenster und Geräteraum-Tore kann man schräg integrieren, Türen aber nicht. Deshalb wird diese Variante selten umgesetzt. Damit würde aber die schlechte Schallabsorption von
geschäumten Prallwänden mit Textil-Oberfläche „unschädlich“ gemacht.
Abbildung 6.1.7.3:
Prallwand mit 5° Schrägstellung
Rechnerisch lässt sich sehr einfach belegen, dass bei gleichem Schallabsorptionsgrad aller vier Wände die Flatterechos in Querrichtung schneller abgebaut sind als in Längsrichtung. Entsprechende Berechnungen für verschiedene Raumarten sind im Kapitel 7.3, Tabelle 7.3.1 dargestellt.
Abbildung 6.1.7.4: Aufzeichnung des Nachhallzeit-Verlaufes an zwei Positionen im selben Raum ohne (unten) und mit (oben) Flatterechos © Ralf König, TuR
Besonders auffällig sind solche Flatterechos immer in Sporthallen zu hören. Erst wenn die Echos in Längsrichtung durch zusätzlich eingebrachte Absorber beseitigt sind, kann man die in Querrichtung mit etwas kürzerer Dauer wahrnehmen. In großen Räumen, wie z. B. den typischen Sporthallen, lassen sich die Flatterechos bei den Nachhallzeitmessungen sehr gut aufzeichnen. Aber auch für kleinere Räume gibt es ausreichend messtechnische „Indizien“.
Derartige Flatterechos zwischen den Prallwänden sind der Standardfall der raumakustischen Mängel in Sporthallen. Sie treten sowohl in ungeteilten Hallen zwischen nicht sachgerecht absorbierenden Prallwänden als auch (besonders auffällig) im mittleren Bereich von Dreifeldhallen zwischen nicht sachgerecht absorbierenden Trennvorhängen auf.
Abbildung 6.1.7.5:
Nachhallzeiten in verschiedenen Sporthallen mit Flatterechos,
links: zwischen den Prallwänden,
rechts: zwischen den Trennvorhängen
Abbildung 6.1.7.6: Sporthallen
mit Flatterechos,
links: zwischen den Prallwänden,
rechts: zwischen den Trennvorhängen
Gemäß Abbildung 6.1.7.5 dauern die Flatterechos zwischen reflektierenden Trennvorhängen deutlich länger als die zwischen nicht sachgerechten Prallwänden, aber auch die zwischen den Prallwänden sind etwa doppelt so lang wie die zugehörige Soll-Nachhallzeit.
Achtung! Der Frequenzbereich, in welchem Flatterechos in Sporthallen auftreten, liegt - anders als z. B. in Klassenräumen - bei 250 Hz bis 500 Hz. Das ist bei einer sachgerechten Auswahl von Prallwänden unbedingt zu bedenken.
Drei Videos können diese Situationen zwar nicht sichtbar, aber hörbar machen:
Flatterechos zwischen den Prallwänden gemäß Abbildung 6.1.7.6 links
Flatterechos zwischen den Trennvorhängen gemäß Abbildung 6.1.7.6 rechts
Flatterechos zwischen Prallwänden an den
Stinseiten einer Zweifeldhalle
mit einer Abfolge in großen zeitlichen Abständen
Welche Auswirkung die Parallelität der Trennvorhangflächen hat, wurde in einer Sporthalle mit zwei Dritteln einer Dreifachhalle (30 x 27 m²) anlässlich der dort ausgeführten Messungen demonstriert, siehe Abbildung 6.1.7 oben links. Sehr auffällig waren die Flatterechos zwischen dem Trennvorhang und der (ebenfalls nicht absorbierenden) Prallwand gegenüber. Mit Schwebebänken wurde der Trennvorhang von einem Hallen-Teil zum anderen verschoben. Im Detail zeigen das die beiden Abbildungen 6.1.7 rechts.
Abbildung 6.1.7.7: Beseitigung von Flatterechos in einer Sporthalle
durch Schrägstellen des Trennvorhangs
Durch diese Schrägstellung ähnlich zu Abbildung 6.1.7.3 konnten – ohne irgendein Absorptionsmaterial einzubringen – diese Flatterechos zwischen dem Trennvorhang und der gegenüberliegenden Wand weitgehend beseitigt werden, siehe Abbildung 6.1.7.7 unten links. Jetzt waren aber noch die zwischen den beiden anderen Prallwänden (also zwischen den Stirnwänden der Hallenteile) verbliebenen Echos zu vernehmen. Deshalb liegt die blaue Kurve noch immer nicht beim Sollwert. Schon oben im Kapitel 6 heißt es:
Der Nachhall im Raum ist nichts anderes als die Überlagerung der Echos:
1. zwischen oben und unten,
2. zwischen vorne und hinten sowie
3. zwischen links und rechts.
An den Wänden ist lediglich der Höhenbereich bis etwa 3,0 m, also der Bereich der Prallwände, für die Absorption relevant. Gerade dieser untere Wandbereich ist extrem wichtig, um die Flatterechos zu vermeiden. Deshalb ist dieser Wandbereich unbedingt mit Absorbern zu belegen, die bei 250 Hz einen Schallabsorptionsgrad α ≥ 0,55 aufweisen (oder - wie in Abbildung 6.1.7.3 gezeigt - die Prallwände sind um etwa 5° schräg zu stellen). Dazu ist bereits im Rohbau an allen vier Seiten ein zusätzlicher Platzbedarf zwischen 100 mm und 150 mm zu berücksichtigen, in der Summe also:
längs und quer
"je ein Stein mehr".
Auf den Fußböden wird meistens Linoleum, seltener Kautschuk (Kraftsport) oder Parkett (Tanzsport) verlegt. Kunststoffbahnen („Tartanbahnen“), kommen bei der Leichtathletik nur auf Flächen für Laufen und Springen vor, im Allgemeinen also nur im Freien. Siehe auch Kapitel 7.7.
Bei den Hallen-Trennvorhängen gibt es nach derzeitiger Kenntnis hinsichtlich der Pegelminderung sowohl durch Schalldämmung als auch durch Schallabsorption noch immer zu viel Spreu und zu wenig Weizen. Hierzu erfolgen derzeit einige praxisnahe Untersuchungen, deren Ergebnisse nach Abschluss das Kapitel 7.6 ergänzen sollen.
Im lediglich informativen Anhang D des Entwurfes E DIN 18032-1:2025-04 ist ein raumakustisches Ausstattungsbeispiel für Sporthallen aufgeführt. Gleich zu Beginn des dortigen Abschnittes heißt es:
Die Einbeziehung raumakustischer Fachleute wird empfohlen.
Weiterhin hieß es im Manuskript der Norm, Anhang D, auszugsweise:
Ein akustisch relevantes Merkmal sehr vieler Sporthallen ist ihre flache Bauform, d. h. die im Vergleich zur Hallenhöhe mehrfach so große Hallenlänge und -breite. Für diese flachen Räume ist die Gültigkeit der einfachen Berechnungsformel für die Nachhallzeit nach DIN EN 12354-6 limitiert. Praktisch können sich um bis zu 30 % längere Nachhallzeiten einstellen, als mit dieser Formel berechnet... Während längere Nachhallzeiten eine raumakustische Verschlechterung bedeuten, sind zu kurze Nachhallzeiten nicht zu befürchten, zumal in anderen Ländern kürzere Nachhallzeiten empfohlen bzw. gefordert werden.
Dieser Apell ist im Entwurf E DIN 18032-1:2025-04 entfallen.
Auch ist im informativen Anhang D von E DIN 18032-1:2025-04 im Bild D.1 ein Beispiel skizziert, wie die in DIN 18041:2016-03 festgelegten raumakustischen Anforderungen erfüllt werden können. Insbesondere ist dort der Vorschlag zu erkennen, schallabsorbierende Prallwände zu montieren. Leider wird an dieser Stelle nicht darauf hingewiesen, dass die Schallabsorption in den Oktaven von 250 Hz und 500 Hz besonders wichtig ist, sondern nur αw > 0,50 genannt. Das ist gegen Flatterechos in Sporthallen nicht ausreichend.
Abbildung 6.1.7.8: Bild D.1 aus E DIN 18032-1:2025-04 Schallabsorbierende Bauteile
Im erläuternden Text hieß es im Manuskript zum Entwurf noch:
Neben der zu erreichenden Nachhallzeit wird damit auch das Risiko des Auftretens so genannter „Flatterechos“ bei parallelen schallreflektierenden Flächen
minimiert. Dies ist ein weiterer Grund, nicht nur die mittlere Nachhallzeit, sondern die geforderte Nachhallzeit im gesamten relevanten Frequenzbereich einzuhalten.
Dieser Hinweis, bei den akustischen Berechnungen auch die Frequenzabhängigkeit des Absorptionsgrades zu beachten, ist im jetzt vorliegenden Entwurf entfallen und die Anforderung an den Schallabsorptionsgrad der Trennvorhänge wurde von zunächst αw ≥ 0,40 auf jetzt αw ≥ 0,30 reduziert. Hier konnten sich offenbar einige Trennvorhang-Hersteller mit „nicht so guten“ Produkten im Normenausschuss durchsetzen, leider zum Nachteil der Sporthallen-Nutzerinnen…
Ein entsprechender Einspruch liegt beim Normen-Ausschuss vor.
Die größten akustischen Schwierigkeiten stellen also keinesfalls die Decken, sondern vielmehr die hier (wieder) erwähnten Flatterechos zwischen den Prallwänden und - noch mehr - zwischen den Trennvorhängen dar. Während es bei den Prallwänden schon etliche gute Lösungsmöglichkeiten gibt (die aber Platz zwischen 100 mm und 150 mm und damit Bauvolumen benötigen), ist es bei den Trennvorhängen derzeit schwer, an glaubhafte Prüfzeugnisse der Schallabsorption zu kommen. Mehr dazu siehe Kapitel 7.6.
In Bild D.1 nach E DIN 18032-1 (Abbildung 6.1.7.8) ist auch die Angabe für die Prallwände von αw ≥ 0,50 zu niedrig. In Kapitel 7.3 zu den schallabsorbierenden Wandpaneelen ist nämlich dargelegt, dass in den für Sporthallen kritischen Oktaven von 250 Hz und 500 Hz bereits α ≥ 0,55 erreicht werden muss, womit man αw ≥ 0,6 benötigt. Auch hierzu liegt ein Einspruch beim Normenausschuss vor.
Aus der Begutachtung raumakustischer Mängel in Sporthallen ist bekannt, dass fast ausschließlich die horizontalen Flatterechos zu den Beanstandungen führen. Sind diese Flatterechos mit der Wahl sachgerechter Schallabsorptionsgrade beseitigt, so sind die Hallen - zumindest weitgehend - in Ordnung.
Die im Folgenden beschriebene Sporthalle wurde im Zuge der Umnutzung eines ganzen Schul-Komplexes durchgreifend modernisiert und an den neuen Bedarf angepasst. Dazu musste ein Prallschutz erstmals eingebaut werden, aus Platzgründen ausschließlich textil, also eigentlich noch immer zu wenig. Die Deckenpaneele wurden durch höchstabsorbierende Mineralfaserplatten mit ballwurfsicherer Befestigung ersetzt und die Stirnwände erhielten, um die Flatterechos "so gut wie möglich" zu beseitigen, oberhalb der Prallwand-Zone Wandpaneele, ebenfalls aus ballwurfsicheren Mineralfaserplatten mit Glasgewebekaschierung.
Abbildung 6.1.7.9: Schulsporthalle vor und nach der Sanierung mit ballwurfsicherer Decke und Wandpaneelen aus höchstgradig absorbierenden Mineralfaserplatten
Die vor den Stirnwänden hochkant aufgestellten Matten-Pakete wirken durch ihre Tiefe wie akustische Streukörper, sodass die oberhalb angebrachten Wandpaneele diesen Streuschall dämpfen können. Noch immer sind zwar vier bis fünf Echos zu hören, aber das sind deutlich weniger, als für die Nachhallzeit-Anforderung zuträglich. Die Nutzerinnen sind hoch zufrieden.
Bei einem Sporthallen-Neubau waren zum Zeitpunkt der Beauftragung für eine raumakustische Beratung (mal wieder) die Rohbau-Abmessungen zu klein vorgegeben, als dass noch Platz für sachgerechte schallabsorbierende Prallwände vorhanden gewesen wäre. Eine echte raumakustische Planung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, denn die Halle war bereits im Bau. Vielmehr galt es, das Schlimmste zu verhindern. Die „Notlösung“ hat dann aber zu einem erstaunlich guten Erfolg geführt. Genaueres zu den verwendeten Absorbern ist im Kapitel 7.3 zu finden (dort Abbildung 7.3.11). Die Schlitz-Verbretterung mit etwa 20% Fugenanteil und tKh = 120 mm wurde oberhalb der textilen Prallwand ab 2,5 m Höhe angebracht. Diese Lösung wurde vorher nur bei Sanierungen verwendet. (Aber genau genommen war es ja auch hier "nur" die Sanierung einer falschen Planungsvorgabe der Bauherrenschaft bzw. einer nicht ausreichenden Beschreibung in der derzeitigen DIN 18032-1.)
Beim Einbau von Absorbern an der „zweitbesten“ Stelle von Sporthallen ist wichtig, dass ein deutlicher Versprung gegenüber der angrenzenden Fläche stattfindet. Im vorliegenden Fall hat der Absorberfries tKh = 120 mm, die Prallwand aus Schaumstoff mit Textilbelag aber nur tKh = 25 mm. Somit ergab sich hier ein Tiefen-Versprung von 95 mm. Der Fries ist 1,5 m hoch.
Abbildung 6.1.7.10: neu erbaute Schulsporthalle mit 1,5 m hohem Fries zur Schallabsorption direkt oberhalb der textilen Prallwände, tKh = 120 mm; trotz der Anbringung in der „zweitbesten“ Position ist die Übereinstimmung zwischen Berechnung und Nachmessung erstaunlich gut.
Zu diesem Absorberfries noch ein Warnhinweis: Inzwischen gibt es erste Versuche, diesen Effekt für die „zweitbeste“ Position zu kopieren. Dort wurde aber noch nicht erkannt, dass auch diese (wirklich nur „zweitbeste“) Lösung natürlich auch Mindestflächen benötigt. Wenn aus gestalterischen Gründen der akustisch bei Weitem nicht ausreichende textile Prallschutz mit Schaumrücken 3,25 m hoch werden soll, dann verbleibt für den Absorberfries bis zur Unterkante der Fenster nur noch eine Brutto-Höhe von 0,75 m und nach Abzug der Unterkonstruktion ist der absorbierende Bereich nur noch netto 0,6 m hoch; das ist weniger als die Hälfte des Frieses in obiger Darstellung. Wenn dort zusätzlich auch noch die obige Bautiefe von tKh = 120 mm reduziert werden sollte, dann verschwindet der Beugungseffekt am Übergang zum textilen Prallschutz und die Wirkung geht nochmals extrem zurück.
Abbildung 6.1.7.11
Solch ein zu schmaler
und zu hoch montierter
Absorberfries
mit geringer Bautiefe
wird nicht funktionieren
In DIN 180321-1:2014, Abschnitt 5.1.2 bzw. E DIN 18032-1:2025, Abschnitt 5.2.2 ist eine Höhe der Prallschutzwände von mindestens 2,0 m gefordert. Die heute üblichen Rohbau-Höhen von Türen und Geräteraum-Toren betragen 2,135 m. Wenn die Planerinnen diese Höhe auch auf die Prallschutzwände übertrügen, würde der raumakustisch nutzbare Bereich solcher Friese höher und wäre auch noch näher an den Schallquellen und Ohren.
Wie/wer auf schallabsorbierende Wandpaneele verzichtet,
die/der wirft Geld zur Decke raus…
In den vergangenen Jahren wurden im Ingenieurbüro des Autors die Nachhallzeiten von fast fünfzig Sporthallen gemessen. Immer wieder war festzustellen, dass die besonders langen Nachhallzeiten dann auftreten, wenn in den Hallen Flatterechos vorhanden sind. Deshalb ist für die Planung neuer Hallen interessant, ob es ausreicht, darauf zu achten, dass derartige Flatterechos vermieden werden und ob dann bereits „alles in Butter“ ist. Die Abbildung 6.1.7.11 zeigt die Nachhallzeit-Mittelwerte der Hallen, aufgetragen über dem jeweiligen Raumvolumen. Die blauen Punkte gelten für Messungen, bei denen keine auffälligen Flatterechos hörbar waren und die roten Punkte für Hallen mit Flatterechos. Für drei Dreifeldhallen und eine Zweifeldhalle mit seitlichen Tribünen wurden aus den Messwerten auch die Nachhallzeiten mit Publikum nach DIN 18041, Anhang A3 errechnet, symbolisiert durch gelbe Punkte.
Abbildung 6.1.7.11 volumenabhängige Darstellung von Nachhallzeiten in Sporthallen ohne (blau) und mit (rot) Flatterechos sowie Sollwert-Kurve nach DIN 18041 für die Raumgruppe A5
Sehr deutlich ist zu erkennen, dass Sporthallen mit Flatterechos (zum großen Teil deutlich) längere Nachhallzeiten aufweisen, als durch die Sollwert-Kurve aus DIN 18041 vorgegeben. Dagegen liegen die meisten Messwerte von Sporthallen ohne Flatterechos nahe bei den Sollwerten und die meisten unterhalb der (um 20% höheren) Toleranzbereichs-Obergrenze. Man kann also tatsächlich feststellen, dass dann, wenn Flatterechos vermieden werden, die Sporthallen typischerweise „in Ordnung“ sind.
Zugegeben: unter den blauen Punkten sind auch einige „Ausreißer“. Diese Räume stammen alle aus einer Zeit, als Akustik noch kein Gestaltungskriterium für Sporthallen war. Eine Halle mit Tm = 2,33 s bei lediglich 870 m³ wurde z. B. 1949 von einem dörflichen Sportverein in Eigenhilfe errichtet und bis 2025 unverändert genutzt.
Und zum Schluss dieses Kapitels kommt noch ein Hinweis auf eine neu erbaute Sporthalle „wie aus dem akustischen Bilderbuch“. Dort war Platz für schallabsorbierende Prallwände aus Holz und auch der Trennvorhang hat eine gute Schallabsorption. Die Halle befindet sich in einem Schulkomplex für Schülerinnen mit Sehschädigung und mit Hörschädigung. HIER geht es zur Beschreibung.
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Was ist bei Sporthallen zu tun? |
Bei Sporthallen mit Mehrfachnutzung sind ggfs. weitere raumakustische und nutzungstechnische Aspekte zu beachten. Siehe hierzu demnächst auch Kapitel 6.3.3 sowie Kapitel 7.7.
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Stand 2025-12-01
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